Steuerabwälzung oder Steuerüberwälzung nennt man die durch den Verkehr erfolgende Verteilung und Verschiebung einer Steuerlast, vermöge welcher Steuerzahler und Steuerträger schließlich oft ganz verschiedene Personen sind. Man unterscheidet Rückwälzung und Fortwälzung der Steuer, je nachdem dieselbe im Verkehr vom Käufer dem Verkäufer oder, was häufiger der Fall ist, vom Verkäufer dem Käufer zugeschoben wird. Bei den Verbrauchssteuern soll nach der Absicht der Gesetzgebung eine überwälzung der Last von dem gewissermaßen nur einen Vorschuß leistenden Produzenten oder Kaufmann auf die Konsumenten erfolgen, was auch in der Regel in vollem Maße geschieht. Handelt es sich aber um eine Steuer auf notwendige Lebensmittel, so wird dieselbe von den Arbeitern wahrscheinlich allmählich mittels einer Lohnsteigerung auf die Kapitalisten fortgewälzt. Eine Abwälzung direkter Personalsteuern ist nur bei den auf das Existenzminimum herabgedrückten Personen anzunehmen. Direkte Realsteuern dagegen können leichter abgewälzt werden, wenn sich auch in Betreff dieses Prozesses allgemeine Regeln nicht wohl aufstellen lassen. Eine neu aufgelegte Ghindsteuer wird meistens veranlassen, daß bei dem nächsten Verkauf des Grundstücks der Preis desselben um den kapitalisierten Steuerbetrag vermindert wird.