Strafkolonien oder Verbrecherkolonien, d. h. Distrikte und Anstalten in auswärtigen Kolo-Muttertand oder (wie Sibirien) sehr fern vom Mutterland liegenden Staatsgebieten, in welchen Verbrecher zur Strafe angesiedelt werden, besitzen Rußland, Frankreich in Guaiana, Algier und Polynesien. In Sibirien, wohin die ersten Verweisungen von Verbrechern zuerst 1754 vorgenommen wurden, sind die S., wohl zu unterscheiden von den Ansiedelungen der freien Kolonisten (Schtoni Poseltschiks), auf alle Gouvernements verteilt, größtenteils aber in Ostsibirien, da Westsibirien in den bessern Gegenden schon ziemlich angebaut ist. Die aus Rußland Verwiesenen, die, sobald sie Sibiriens Grenze betreten, ihr früheres Leben hinter sich gelassen haben und nicht mehr als Verbrecher angesehen und daher vom Volke wie selbst in der amtlichen Sprache der Behörden nur Nest tschadni udi, d. h. die unglücklichen Leute, genannt werden, zerfallen in drei Kategorien: 1) Katorschniki, die schweren Verbrecher, welche, als moralisch tot betrachtet, lebenslänglich oder vielmehr auf unbe-Berame Zeit zu schweren Arbeiten, zum Teil in den ergwerken, namentlich in denen von Nertschinsk, verwendet werden; 2) Loslannyje na rabota, Verwiesene, die eine Zeit lang zu öffentlichen Arbeiten, besonders bei Salzsiedereien, Kalkbrennereien, Straßenbauten u. s. w., verwendet, dann aber, wenn sie 4—8 Jahre gearbeitet und sich gut gehalten haben, angesiedelt werden; 3) Loslannyje na poselenye, solche, die sogleich angesiedelt werden, indem man sie teils in den vorhandenen Dörfern unterbringt, teils für sie eigene Dörfer 3u 50. In Australien wurden die ersten S. 1788 zu Botanybai (s. d.) in Neusüdwales, dann 1803 auf Tasmanien (Vandiemensland) angelegt. Für die allerschlimmsten Verbrecher wurden die sog. Pönalstationen gegründet, in denen sie, von allen übrigen Einwohnern getrennt und der strengsten Zucht unterworfen, ganz für sich lebten. Die dringenden Forderungen der Kolonisten „die Einführung von erbrechern einzustellen, da dieselbe die Ansiedelung freier Einwanderer hindere, haben zur Folge gehabt, daß schon 1839 die übersiedelung von Verbrechern nach Neusüdwales von seiten der Regierung aufgehoben wurde. Schließlich blieb nur Westaustralien noch eine Strafkolonie. Die Entdedung der austral. Goldfelder und der wachsende Widerstand der Kolonisten führte schließlich Se gänzlichen Aufgabe der engl. Transportation. Die S. Frankreichs sind Cayenne (s. d.), seit 1852 Algier (s. Lambese) und seit 1864 Neucaledonien. Die für Britisch-Ostindien sind auf den Andamaneninseln. Vgl. von Holtzendorff, „Die Deportation als Strafmittel und die Verbrecherkolonien der Engländer und Franzosen » (Opz. 1858). (S. Deportation und Verbannung.)