Tagesbefehl ist die meist schriftlich gegebene Anordnung für den Dienst eines Truppenteils im Laufe des Tags und wird in der Regel mit der Parole (s. d.) zugleich ausgegeben. Der T. geht von einem höhern Befehlshaber aus und umfaßt im Frieden den Dienstbetrieb, im Kriege die Maßregeln für Märsche, Stellungen, Gefechte, Verpflegung u. s. w., auch Disciplinarverordnungen, Belobungen oder Proklamationen an die Truppen bei besondern Gelegenheiten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 445Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei