Teilfürstentümer, in der ältern russ. Geschichte die mehr oder minder zahlreichen selbständigen Fürstentümer, in welche das russ. Reich zerfiel. Sie gingen daraus hervor, daß der Großfürst das von ihm regierte Land als Familieneigentum betrachtete und nach dem Tode an seine Söhne verteilte, die nun selbständige Besitzer ihrer Anteile (Teilfürsten) wurden, mit dem Rechte, dieselben an ihre männlichen Nachkommen weiter zu verteilen. Der älteste Sohn des Großfürsten behielt zwar den Titel Großfürst bei und hatte eine gewisse Macht über seine Brüder und Vettern; doch war diese oft nur nominell. Ferner gab die Erbfolge Anlaß zu Zwisten und wurde oft durch Gewaltakte und Eroberung unterbrochen. Die Hauptperiode der T. fällt in die Zeit seit dem Tode Jaroslaws I. bis zur mongol. Eroberung (1054—1238) und sie verloren sich erst ganz mit dem Erstarken des Großfürstentums Moskau im 15. und 16. Jahrh. (S. auch Udel und Rußland [Geschichtel.)