Thron ist der erhabene und künstlich gearbeitete Sessel, auf welchen der König Gaiser) nach vollzogener Krönung feierlich gesetzt wurde und den er bei solennen Staatsakten einzunehmen pflegte. Der T. gehört zu den Insignien der königl. Würde und man betrachtete ihn ähnlich wie Scepter und Krone als das Symbol der souveränen erblich-Uch denr Staatsgewalt. Daher sagt man bildich: den T. besteigen, für: die Regierung antreten; den T. verlieren, dem T. entsagen, für: den Besitz der Herrschaft verlieren oder freiwillig aufgeben; entthronen für: der Regierung entsetzen. Thronfolge ist soviel wie Nachfolge in der Regierung, Thronfolger soviel wie Regierungsnachfolger, beides natürlich nur in erbmonarchischen Staaten. Thronrede nennt man die Rede, welche der Monarch bei Eröffnung der Sitzungen der Landesvertretung, vor dem T. stehend, von seinen Ministern und Würdenträgern umgeben, an die versammelten Mitglieder des Landtags oder Parlaments zu halten pflegt. In dieser Rede werden die zu verhandelnden Gegenstände bezeichnet, bisweilen auch ein kurzer Abriß des Standes der Staatsverhältnisse und der von dem Fürsten im Einvernehmen mit seinen Ministern befolgten und weiter zu befolgenden Politik gegeben. Die Thronrede wird daher als ein polit. undr. des Ministeriums angesehen und gibt der Landesvertretung Gelegenheit, sogleich beim Beginn ihrer Sitzungen sich in der Adresse (s. d.) über ihre Stellung zu diesem System auszusprechen. In Vertretung des Monarchen kann die Thronrede auch vom Ministerräsidenten oder einem andern Mitgliede des Miniteriums im Namen des Monarchen verlesen werden.