Tichborne-Case heißt der Monsterprozeß, der fast sechs Jahre hindurch (1868 —74) über das Recht der Erbfolge zu den Titeln und Gütern der Familie Tichborne in London geführt wurde. Roger Tichborne, geb. 1829, war auf einer Reise nach Südamerika 1854 nach Buenos-Ayres gekommen. Von dort schrieb er im März 1854 seiner Familie, daß er im Begriff stehe, mit dem Schiff Bella nach Rio Janeiro zu fahren. Die Bella scheiterte auf dieser Fahrt im offenen Meere und jahrelang blieb jede Spur von Roger Tichborne verloren. Sein Vater hatte inzwischen (1853) die Titel und Güter der Familie Tichborne geerbt. Trotz der unzweifelhaften Gewißheit des Untergangs der Bella wollte indes die Mutter nicht an den Tod des einzigen Sohnes glauben. Von Jahr zu Jahr fuhr sie fort, durch Annoncen in amerik. und austral. Zeitungen der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß Roger Tichborne noch am Leben sei, und verdoppelte ihre Bemühungen, den Verlorenen wiederzufinden, als ihr Mann Sir James Tichborne 1862 starb. Zu Anfang des Jahres 1866 wurde endlich eine der Annoncen Lady Tichbornes aus dem austral. Städtchen Wagga-Wagga von einem Manne beantwortet, der sich für ihren verlorenen Sohn ausgab. Sie versah denselben mit den nötigen Mitteln zur Rückkehr, und im Dez. 1866 traf der vorgebliche Roger Tichborne in London ein. Unter den seltsamsten Umständen von der Mutter anerkannt, suchte der Heimgekehrte nun auch die Anerkennung der übrigen Verwandten und die Rückgabe der an eine Seitenlinie gefallenen Tichborneschen Güter zu erwirken. Die Weigerung der Verwandten, seine Identität mit Roger Tichborne anzuerkennen, führte zu dem Tichborne-Prozeß, der unter der lebhaftesten öffentlichen Teilnahme in Form einer Klage des vorgeblichen Roger Tichborne gegen die Vertreter der Familie im Juni 1871 eröffnet wurde. Im März 1872 kam der Prozeß zum Abschluß durch die Erklärung der Geschworenen: daß sie von der Unwahrheit der Aussagen des vorgeblichen Roger Tichborne überzeugt seien, worauf der Kläger seinerseits wegen Meineids und Fälschung in Anklagezustand versetzt wurde. Dieser zweite Prozeß dauerte vom April 1873 bis Febr. 1874, wo die Geschworenen ihr Schuldig aussprachen und zugleich die Identität des Angeklagten mit dem aus London gebürtigen Metzgersohne Arthur Orton feststellten. Trotzdem währte es Jahre, ehe der Eifer einer großen Partei, die in Orton den wahren Roger Tichborne erkennen wollte, sich abkühlte. Orton wurde zu 14jähriger Zwangsarbeit verurteilt; da er sich aber im Gefängnis untadelhaft aufführte, schon im Okt. 1884 entlassen. Ein Versuch seiner Anhänger, nach seiner Freilassung durch ein öffentliches Meeting das Interesse für ihn noch einmal anzufrischen, blieb ohne Erfolg.