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GeschichteBrockhaus 1882

Este wurde in neuerer Zeit der Stammname für die Nachkommen des Herzogs August Friedrich von Sussex (geb. 27. Jan. 1773) aus dessen Verbindung mit der Lady Murray. Die Vermählung des Herzogs, der der sechste Sohn Georgs III. von England war, mit Augusta Murray (geb. 27. Jan. 1768), der ältern Tochter des schott. Grafen Dunmore, hatte zu Rom 4. April 1793 ohne Vorwissen der beiderseitigen Eltern stattgefunden. Ein nacher nicht zu ermittelnder engl. Geistlicher hatte die rauung vollzogen, aber darüber kein Zeugnis ausestellt. Lady Augusta, um den Beweis einer wirkich geschlossenen, wenn auch 3415 4u L ungültigen Ehe zu erhalten, leitete deshalb zu London eine zweite Trauung ein. Am 5. Dez. 1793 wurde im Kirchspiele St.⸗George nach dreimaligem Aufgebote ein Herr Augustus Frederick mit Augusta Murray, die beide Leute eines geringen bürgerlichen Standes zu sein schienen, ohne Aufsehen getraut und die Handlung durch einen gewöhnlichen Trauschein bestätigt. Am 14. Jan. 1794 gebar Lady Augusta einen Sohn, Augustus Frederick, während der Herzog in Lissabon war. Eine vom Geheimrat veranlaßte Untersuchung brachte nun das Geheimnis an das Licht, und auf Grund des über die Verheiratungen in der königl. Familie 1772 bestimmten Gesetzes wurde von dem erzbischöfl. Gericht die Ehe des Herzogs für gänzlich nichtig erklärt. Letzterer hielt sich indessen in seinem Gewissen an die Ehe gebunden und wurde 11. Aug. 1801 auch Vater einer Tochter, Augusta Emma. Erst später erhielten beide Kinder den Namen von Este, die Mutter den Titel d' Ameland und einen Jahrgehalt von 4000 Pfd. St. Der Sohn trat jung in die Armee ein, focht bei Neuorleans als Adjutant des Generals Lambert und stieg bis zum Obersten, als welcher er seinen Abschied nahm. Da der Herzog von Susser und seine Nachkommen nach und nach mehr Aussichten auf die Tonbei re erlangten, so suchte der Oberst von E. schon bei Lebzeiten seines Vaters die Anerkennung seiner Legitimität als eines Prinzen von Großbritannien und Irland oder wenigstens von Hannover geltend zu machen. — ihn schichtst Klüber in den «Abhandlungen für Geschichtskunder (Bd. 2, Frankf. 1834) und Zachariä (Heidelb. 1834); gegen ihn Schmid (Jena 1835) und Eichhorn (Berl. 1835). Beim Tode des Her0e 1843 ward die Frage von neuem zur Sprache gebracht, aber ohne Erfolg, indem der Oberst auf Grund des königl. Ehegesetzes mit seiner Klage abgewiesen wurde. E. starb unvermählt 28. Dez. 1848.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 382Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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