FeedTrillhaus (Triller)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Trillhaus (Triller), ein aus Latten käfigartig konstruiertes und mittels einer Welle drehbares Häuschen, dazu bestimmt, wegen Polizeivergehen Verurteilte zur Schau zu stellen und dem Gespötte des Publikums preiszugeben. Verwandt mit dem T. war das Narrenhäuschen, welches vorn offen und vergittert, an manchen Rathäusern zur Bestrafung für nächtliche Ruhestörer, Betrunkene u. s. w. bestimmt war.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 845Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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