FeedUnfruchtbarkeit (sterilitas)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Unfruchtbarkeit (sterilitas), verschieden von Impotenz (f. d.), ist die bei beiden Geschlechtern, insbesondere aber beim Weibe vorkommende Unfähigkeit, Kinder zu zeugen. In vielen Fällen gelingt es, bei gründlicher Untersuchung, die Ursachen derselben nachzuweisen. Als solche hat man kennen gelernt beim Weibe falsche Lagerung der Gebärmutter, Knickungen derselben, Verschluß des Muttermundes, Krankheiten der Cierstöcke, Verwachsungen der Eileiter und andere organische Fehler; beim Manne fehlerhafte Beschaffenheit des Samens, narbigen Verschluß der Samenbläschen u. dgl. In vielen Fällen liegen der Sterilität auch psychische Ursachen (Widerwillen, Haß, Abneigung gegen den Ehegatten) zu Grunde. Vgl. Duncan, „Sterilität bei Fraueno (deutsch von Hahn, Berl. 1884); Kisch, „Die Sterilität des Weibes» (Wien u. Lpz. 1886). Un fug bedeutet im gewöhnlichen Sprachgebrauch jedes ungeziemende Benehmen. Das Reichsstrafgesetzbuch bedroht beschimpfenden U. an öffentlichen Zeichen der Autorität (SS. 103*, 135), in Kirchen oder andern zu religiösen Versammlungen bestimmten Orten (F. 166) und an Gräbern (F. 168), sowie ferner groben U. (F. 360 Nr. 11), worunter eine wirkliche Störung der öffentlichen Ordnung verstanden wird, wie eine solche vorliegt, wenn die Störung entweder an öffentlichen Orten geschieht oder doch nicht bloß auf einzelne Personen oder Personenkreise sich beschränkt. Vgl. von Schwarze, „Kommentar zum Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich» (5. Aufl., Lpz. 1884).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 19Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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