FeedUnger (Jos.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Unger (Jos.), österr. Jurist und Staatsmann, wurde 2. Juli 1828 in Wien geboren, wo er auch 1846 —50 Jurisprudenz studierte und 1850 bei der Universitätsbitliothek eine Anstellung erhielt. Nachdem er sich 1853 in Wien als Privatdocent für österr. Privatrecht habilitiert, wirkte er 1853—55 als außerord. Professor des österr. Privatrechts an der prager Universität, 1855 folgte er einem Rufe als Professor desselben Fachs an die wiener Universität und wurde 1857 ord. Professor. Mit dem Wiedererwachen des konstitutionellen Lebens in Osterreich trat auch U. politisch wieder in den Vordergrund mit einer Schrift: „Zur Lösung der ungar. Frager (1. u. 2. Aufl., Wien 1861), in der er gemeinsam mit Fischhof, die damals Ungarn gegenüber proklamierte Verwirkungstheorie bekämpfend, die später zur vollen Geltung gelangte dualistische Staatsform verfocht. Vom Wahlbezirk Hernals bei Wien 1867 in den niederösterr. Landtag und von diesem in den Reichsrat gewählt, sah er sich durch eine schwere Erkrankung genötigt, nach kurzer Zeit sein Mandat niederzulegen, wurde aber 1869 in das Herrenhaus berufen, in welchem er wiederholt als Wortführer der liberalen Partei hervortrat. In dem nach dem Sturze des Kabinetts Hohenwart gebildeten Ministerium Auersperg nahm U. im Nov. 1871 einen Sitz ohne Portefeuille an und bewies sich im Reichsrate mehrfach als gewandter Sprechminister. Er trat jedoch zu Anfang Februar 1879 aus dem Kabinett, nachdem Auersperg vom Präsidium zurückgetreten war und eine Reorganisation des Ministeriums unter dem Vorsitz Stremayers stattgefunden hatte. Im J. 1881 wurde U. zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt. Als Jurist, namentlich in Bezug auf die Systematisierung des österr. Privatrechts, genießt U. eines weit über Osterreich hinausreichenden Rufs. Außer seinem großen Werke: «System des österr. allgemeinen Privatrechts⸗(Bd. 1, Lpz. 1856; Bd. 2 in 2 Abteil., Lpz. 1857 —59; 4. Aufl. 1876; Bd. 6: „Das österr. Erbrechte, Lpz. 1864; 3. Aufl. 1876), sind noch folgende jurist. Werke U.s hervorzuheben: „Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen, mit besonderer Rücksicht auf das österr. allgemeine bürgerliche Gesetzbuch besprochen» (Wien 1853), „Die rechtliche Natur der Inhaberpapieres (Lpz. 1857), der Revidierte Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königveich Sachsend (Lpz. 1861), „Die Verlassenschaftsabhandlung in Osterreichd (Wien 1862), Die Verträge zu Gunsten Drittero (Jena 1869). Mit J. Glaser gibt U. heraus die Sammlung von civilrechtlichen Entscheidungen des k. k. obersten Gerichtshofs in Wien (Bd. 1—20, Wien 1859—85). Großes Verdienst erwarb sich auch U. um die Universitätsreform in Osterreich, nachdem er die Prinzipien derselben in seiner Schrift Zur Reform der wiener Universitäte (Wien 1864) dargelegt hatte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 35Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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