FeedVerbrauchssteuern sind Abgaben
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Verbrauchssteuern sind Abgaben, welche von dem Verbrauch gewisser Waren erhoben werden. Als Gegenstände derselben eignen sich besonders die dem sog. Volksluxus dienenden Konsumtionsgüter, die nicht notwendige Lebensmittel sind, aber doch im ganzen in beträchtlicher Menge verbraucht werden, wie alkoholhaltige Getränke, Zucker, Tabak u. s. w. Die V. werden teils als sog. innere Steuern (Accisen, s. d.) nach verschiedenen und war indirekten Methoden (Besteuerung des Rohioffes oder der Fabrikationsgeräte, Überwachung der Fabrikation, Monopolisierung des Verkaufs u. s. w.), teils durch Erhebung eines Einfuhrzolls erhoben, der als reiner Finanzzoll (s. d.) zu betrachten ist, wenn er nur das Aquivalent einer gleichartigen innern Besteuerung bildet. Auch die Gemeinden erheben vielfach V. (f. Oetroi), meistens in der Form einer Eingangsabgabe. (S. Getränkesteuer, Salzsteuer, Tabaksbesteuerung, Zuckersteuer.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 167Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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