Verkehrsstenern sind indirekte Steuern, die sich an die im wirtschaftlichen Verkehr auftretenden Rechtsgeschäfte und staatlichen Interventionen knüpfen. Am wichtigsten sind die bei dem Verkauf von Immobilien und die von Erbschaften und Vermächtnissen erhobenen Steuern. Außerdem aber kommt auch Besteuerung der gewöhnlichen Handelsumsätze durch sog. Quittungssteuer vor, Besteuerung des Umsatzes des beweglichen Kapitals durch die Wechsel⸗ und Börsensteuer Besteuerung der Miet- und Darlehnsverträge etc. Der Form nach erscheinen die V. oft als Gebühren (s. d.) und sie werden auch wie diese vielfach mittels Stempel oder Marken erhoben. In Frankreich, wo die V. übermäßig entwickelt sind, herrscht die Erhebung mittels des Enregistrement, der Einregistrierung der Akte, vor, das allein ber 500 Mill. Frs. jährlich einbringt. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt läßt sich im allgemeinen, abgesehen von der Erbschaftssteuer, über die eigentlichen V. wenig Günstiges sagen.