FeedVolk
Recht & StaatBrockhaus 1882

Volk heißt zuvörderst jeder durch Abstammung, körperliche und geistige Anlage, Sitte, Sprache, Bildung und Schicksal ein natürliches Ganzes bildende Teil der Menschheit, also soviel wie Nation. Das Volkstum (die Nationalität) ist hiernach der Inbegriff aller dieser charakteristischen Eigentümlichkeiten, welche Natur und Wesen eines besondern Volks bilden und dasselbe von andern solchen Bruchteilen der Menschheit oder Völkern unterscheiden. In der Rechtssprache wird aber das B. unterschieden von der Nation (s. d.). Da bedeutet es die Gesamtheit der zu einem Staate verbundenen Menschen. Nation ist ein ethnologischer, V. ein staatsrechtlicher und polit. Begriff. Ein V. kann aus zwei oder mehrern Nationen oder Bruchteilen von Nationen bestehen (3. B. österreichisches, englisches, belgisches, schweizerisches V.), oder es kann aus einem Bruchteil Einer Nation bestehen. Im engern Sinne bedeutet V. nur die Gesamtheit der Regierten, im Gegensatz zur Regierung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 319Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6