Volkswirtschaftspolitik nennt man die Gesamtheit der Regeln und Normen für das Eingreifen des Staates in die Gestaltung des volkswirtschaftlichen Lebens. Man pflegt seit Rau die wissenschaftliche Behandlung dieses umfassenden Stoffs als besondern Lehrzweig von der theoretischen Volkswirtschaftslehre zu trennen, wogegen sich allerdings einwenden läßt, daß alle wirtschaftlichen Vorgänge sich auf dem Boden des Staates und unter der Einwirkung desselben abspielen, also eine rein abstrakte Darstellung derselben ohne Rücksicht auf den Staat den wirklichen Erscheinungen gar nicht entsprechen würde. Auch die Finanzwirtschaft des Staates, die ebenfalls als Gegenstand einer besondern Wissenschaft behandelt wird, ist mit der V. vielfach aufs innigste verwachsen, was sich besonders auf dem Gebiete der Staatsbetriebe (s. d.) Kare Die Hauptabteilungen der V. bilden die rar⸗, die Gewerbe⸗, die Handels⸗ und die Verkehrspolitik; neben ihr steht als ein Grenzgebiet die Sozialpolitik (s. d.), welche die Grundlagen der bestehenden wirtschaftlichen Ordnung und der dadurch bedingten Güterverteilung kritisch und mit Herbeiiehung ethischer Gesichtspunkte prüft und nach itteln zur Milderung der erkannten gesellschaftlichen Übel sucht. Die Anschauung der strengen Manchesterschule, nach welcher die V. des Staates eigentlich nur eine negative sein, nämlich nur in der Wegräumung der geschichtlich überkommenen Hindernisse der freien wirtschaftlichen Bewegung der Individuen bestehen sollte, und der Staat im übrigen sich nur auf den Schutz der Personen und des Eigentums zu beschränken hätte, wird in solcher Schroffheit gegenwärtig auch von den Vertretern des Freihandels nicht mehr festgehalten. Man gibt fast allgemein zu, daß gewisse Eingriffe des Staates zum Schutze der Schwachen, die sich nicht selbst helfen können, z. B. der arbeitenden Kinder, berechtigt seien, ebenso daß manche Unternehmungen vom Staate in einer dem Gesamtwohle förderlichern Weise ins Leben gerufen und betrieben werden können, als es von der Privatthätigkeit zu erwarten wäre. Die Meinungsverschiedenheiten aber beginnen bei den konkreten Fragen über die Leistungsfähigkeit des Staats und den Rutzen staatlicher Maßregeln in gegebenen Fällen, und hier wird die Entscheidung nicht von theoretischen Beweisführungen, sondern von der Erfahrung zu erwarten sein.