Sozialpolitik nennt man das rationelle, planmäßige Eingreifen des Staats zum Zwecke der dem Gemeinwohl förderlichsten Ordnung der sozialen Verhältnisse, insbesondere der Beseitigung oder wenigstens der Milderung der aus dem Gegensatz von Arm und Reich und von Kapital und Arbeit entspringenden Übel. Von dem Sozialismus (s. d.) unterscheidet sich die S., wenn sie mit demselben in ihren Zielen eine gewisse Verwandtschaft besitzt, wesentlich dadurch, daß sie die Grundlagen der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung festhalten und nur Reformen durchführen will, die mit derselben vereinbar sind. Die engl. Volkswirtschaftsschule empfahl eigentlich nur eine negative S.: der Staat habe nur die von alters her überkommenen Schranken der freien wirtschaftlichen Bewegung, wie Privilegien, Zünfte, Schutzzölle u. s. w., wegzuräumen und den individuellen Kräften freien Spielraum zu ihrer vollen anen Woßt zu gewähren; indem dann jeder sein eigenes Wohl aufs beste zu fördern suche, werde auch das Gesamtwohl am besten gewahrt. Die Erfahrung lehrte aber bald, daß die ungehinderte Bethätigung des wirtschaftlichen Egoismus zu einer in vielen Fällen gemeinschädlichen Ausbeutung des Schwachen durch den Starken führe, und gerade in England sah man ind infolge der Entwickelung der modernen Fabrikindustrie zuerst zu positiven sozialpolit. Maßregeln in Gestalt von esetzlichen 45 Kinelg gegen den Mißbrauch der Heue und Kinderarbeit (s. d.) genötigt. In deutschland hat sich auch in der Wissenschaft ziemlich allgemein die Anschauung Geltung verschafft, daß die wirtschaftlichen Beziehungen der Menschen untereinander auch dem sittlichen rteile unterliegen und nicht einfach nach der Rücksicht auf den größten produktiven Effekt zu beurteilen sind, zumal wenn bei der Verteilung des Produkts das Übergewicht des Kapitals immer stärker zu werden droht. Diese ethisch-sozialpolit. Richtung, die aber zugleich die Stetigkeit der histor. Entwickelung wahren will, hat besonders in dem 1872 in Eisenach gegründeten Verein für S. eine wirksame Vertretung gefunden und, wenn auch anfangs als Kathedersozialismus verspottet, allmählich einen bemerkenswerten Einfluß auf die Gesetzgebung gewonnen. Wenn das Gesetz gegen die Sozialdemokratie von 1878 nur einen repressiven Charakter besitzt, so hat die Reichsregierung doch von vornherein anerkannt, daß auch positive Maßregeln zur Hebung der sozialen Ubel und zur Besserung der Lage der Arbeiterklasse erforderlich seien. In feierlicher Weise wurde dieses in der kaiserl. Botschaft vom 17. Nov. 1881 ausgesprochen und zugleich ein stell. Vor für das zunächst zu Erstrebende aufgestellt. Von diesen Projekten sind jetzt zwei, das Krankenversicherungs⸗ und das Unfallversicherungsgesetz, bereits in befriedigender Weise verwirklicht und voraussichtlich wird auch in nächster Zeit die weit schwierigere Aufgabe der bessern Fürsorge für die durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter in der einen oder andern Weise gelöst werden.