FeedWächter (Georg Phil. Ludw. Leonh.)
Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Wächter (Georg Phil. Ludw. Leonh.), als Schriftsteller Veit Weber genannt, geb. zu lilzen 25. Nov. 1762, studierte Theologie in Göttingen, wo er sich indes auch viel mit altdeutscher Kunst und Litteratur beschäftigte. Hierauf lebte er in llzen und begann seine »Sagen der Vorzeitv (7 Bde., Berl. 1787—99; neue Aufl. 1840) herauszugeben. Im J. 1792 nahm er Dienste in dem annov. Heer, machte mehrere Feldzüge gegen die Franzosen mit und wurde bei Mainz verwundet. Im J. 1793 erschienen seine «Holzschnittes und 1794 die „(Historiene, deren erster Teil die Gründung der Bürgerfreiheit Hamburgs behandelt. Er wurde 1798 Lehrer an der Erziehungsanstalt des Professor Voigt in Hamburg, die er 1814 selbst übernahm. Noch ist sein Schauspiel Wilhelm Tello zu erwähnen, welches 1804 vor dem Schillerschen „Tello erschien. Er starb 11. Febr. 1837. Waechter (Karl Georg von), ausgezeichneter deutscher Rechtslehrer, geb. 24. Dez. 1797 zu Marbach am Neckar, besuchte die Schule zu Eßlingen und das Gymnasium zu Stuttgart und studierte 1815 — 18 in Tübingen und Heidelberg. Im J. 1819 wurde er Oberjustizassessor bei dem Appellationsgericht zu Eßlingen, folgte aber schon in demselben Jahre dem Rufe als außerord. Professor der Rechte nach Tübingen, wurde dort 1822 ord. Professor und verwaltete seit 1825 mehrere Jahre hindurch das Rektorat der Universität. Bei Einführung der neuen, nachher wieder aufgehobenen Organisation von 1829, welche in dem Kanzler die Funktionen des Rektors und des Kanzlers vereinigte, wurde W. auf drei Jahre zum Vizekanzler ernannt, nahm jedoch im Herbst 1830 seine Entlassung von diesem Amte. Zu Ostern 1833 folgte er dem Rufe als Professor der Rechtswissenschaften nach Leipzig; doch schon 1836 kehrte er als Kanzler der Universität nach Tübingen zurück. Indessen konnte er nur kurze Zeit als akademischer Lehrer thätig sein, da ihn die mit dem Kanzleramte verbundene Virilstimme in die Ständeversammlung führte. Hierauf 1839 von der Kammer der Abgeordneten auf sechs Jahre und nach deren Ablauf 1845 auf weitere sechs Jahre zum Präsidenten erwählt, mußte er wegen des ihm obliegenden Präsidiums im ständischen Ausschusse seinen Wohnsitz u Stuttgart nehmen. Nachdem W. im März 1848 seine Stelle infolge des stattgefundenen Ministerwechsels niedergelegt, beteiligte er sich an den Verhandlungen des frankfurter Vorparlaments und ward von demselben in den Funfziger-Ausschuß geewählt. Nach der Rückkehr erhielt er das Präsidium „einer von der Regierung niedergesetzten Organiesationskommission, legte jedoch dasselbe nach einiger Zeit nieder, um sich ganz seinem Kanzler⸗ und Lehramte in Tübingen zu widmen. An den Ständeverhandlungen nahm er nur noch bei wenigen, ganz bestimmten Veranlassungen teil, bis er infolge „einer Veränderung der Verfassung 1849 aushörte, Mitglied der Kammer zu sein. Infolge einer von der Regierung einseitig getroffenen Anderung der Verfassung, zu deren Vollziehung er nach seiner rechtlichen Uberzeugung nicht die Hand bieten konnte, sah sich W. veranlaßt, auch das Amt eines Kanzlers der Universität niederzulegen. Einige Monate darauf folgte er einem Rufe zum Präsidium des Oberappellationsgerichts der vier Freien Städte nach Lübeck, entsagte jedoch nach einem Jahre diesem Amte. Im Herbst 1852 ging er als Professor des Pandektenrechts und Geh. Hofrat nach Leipzig. Im J. 1855 wurde er zum ordentlichen Mitgliede des Staatsrats ernannt und 1857 ihm das Prädikat eines Geheimrats erteilt. Im J. 1860 erhielt er die Stelle des Vorsitzenden der königl. Prüfungskommission für Juristen und 1863 das Ordinariat sowie die erste Professur in der Juristenfakultät, 1872 den Charakter eines Wirkl. Geheimrats, 1878 den erblichen Adelsstand. W. gehört zu den Begründern des Deutschen Juristentags, dem er (seit 1860) auf sechs Versammlungen präsidierte. Von der Stadt Leipzig wurde er 1867 zum Abgeordneten in den Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt. Er starb zu Leipzig 15. Jan. 1880; seine Leiche wurde im Familienbegräbnis des Ritterguts Röcknitz bei Wurzen beigesetzt. Von W.s Schriften sind hervorzuheben: Lehrbuch des röm.⸗deutschen Strafrechtso (2 Bde., Stuttg. 1825 — 26), »Die Strafarten und Strafanstalten des Königreichs Württemberg⸗ (Tüb. 1832), Abhandlungen aus dem Strafrechter (Bd. 1, Lpz. 1835), „Gemeines Recht Deutschlands, insbesondere gemeines deutsches Strafrechte (Lpz. 1844), „Beiträge zur deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des deutschen Strafrechts (Tüb. 1845), Handbuch des in Württemberg geltenden Privatrechtso (2 Bde., unvollendet, Stuttg. 1839 —50),Erörterungen aus dem röm., deutschen und württemb. Privatrechto (Heft 1—3, Stuttg. 1845 —46), „Beurteilung des Entwurfs eines Civilgesetzbuchs für das Königreich Sachsen» (Lpz. 1853), „Das Superficiarrechtv (2. Ausg. 1868), ⸗Beitrag zur Geschichte und Kritik der Entwürfe eines norddeutschen Strafgesetzbuchss (1870), Die bona fides u. s. w.» (Lpz. 1871), Die Buße bei Beleidigungen und Körperverletzungen u. s. w.» (1874), »Beilagen zu Vorlesungen über das Deutsche Strafrechto (Einleitung und allgemeiner Teil, vervollständigte Ausg., Lpz. 1881), «Die Entscheidungsgründe zu dem (lübecker) Schiedsspruch in der Berlin-Dresdener Eisenbahnsaches (Stuttg. 1877). Auch lieferte er wertvolle Beiträge in das vom 14. Bande an von ihm in Verbindung mit Linde, von Löhr, Mittermaier, Mühlenbruch und Thibaut herausgegebene «Archiv für civilistische Praxiso und in das von ihm vom 11. Bande an, früher mit Mittermaier und Roßhirt, dann mit Abegg, Birnbaum, Heffter und Mittermaier herausgegebene Neue Archiv des Kriminalrechtso. Endlich gründete er mit Mohl, Rogge, Schrader, Scheurlen und K. Wächter die Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschafto (Tüb. 1826 fg.). Von W.s Vorlesungen wurden nach seinem Tode von W.s Sohne O. von Waechter herausgegeben: „Pandekten (I. Allgemeiner Teil, Lpz. 1880), Deutsches Strafrechte (Lpz. 1881). Vgl. Windscheid, Karl Georg von W.» (Lpz. 1880), O. von Waechter, Karl Georg von Waechterv (Lpz. 1881). Waechter (Oskar von), Jurist und Publizist, Sohn des vorigen, geb. 29. April 1825 zu Tübingen, 1849—69 Rechtsanwalt zu Stuttgart, war in verschiedenen Richtungen litterarisch thätig. Sein erstes größeres Werk ist »Das Verlagsrecht mit Einschluß der Lehren von dem Verlagsvertrag und Nachdrucke (Stuttg. 1857—58). Infolge der deutschen Reichsgesetze fand er sich veranlaßt, das litterarische und artistische Recht neu zu bearbeiten (Das Autorrecht nach dem gemeinen deutschen Recht systematisch dargestellto, Stuttg. 1875; «Das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, Photographien und gewerblichen Mustern⸗, Stuttg. 1877). Eine Reihe anderer Schriften wurde durch die neuere deutsche Gesetzgebung im Handels⸗ und Wechselrecht veranlaßt: Das Handelsrecht nach dem Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuche (Lpz. 1865), die „Wechsellehre nach den deutschen und ausländischen Gesetzend (Stuttg. 1861), «Das Wechselrecht des Norddeutschen Bundeso (Lpz. 1869), die alphabetische Encyklopädie des Wechselrechts der europ. und außereurop. Länder auf Grundlage des gemeinen deutschen Rechtso (Stuttg. 1879) und ⸗Das Wechselrecht des Deutschen Reichs» (Stuttg. 1883). In einer Gelegenheitsschrift: Bekenntnisgrund, Kirche und Sektenwesen in Württemberg nach Geschichte, Recht und Lehres (Stuttg. 1862) trat er für die Selbständigkeit der evang. Bekenntniskirche ein. Durch letztere Arbeit auf den altwürttemb. Theologen Bengel (s. d.) geführt, veröffentlichte seitdem W. die Schriften „IJ. A. Bengels Lebensabriß, Charakter, Briefe und Aussprücher (Stuttg. 1865), „Beiträge zu J. A. Bengels Schrifterklärungo (Lpz. 1865), «Ewigkeitsgedanken von J. A. Bengelv Stuttg. 1866), »Offenbarungsgedanken von J. A. Bengels (Stuttg. 1867) und „Schriftgedanken von J. A. Bengelv»(Stuttg. 1867). Weitere Schriften W.s sind: Karl Georg von Waechter. Leben eines deutschen Juristeno (ELpz. 1881), „Vehmgerichte und Hexenprozesses (Stuttg. 1882), Altes Gold in deutschen Sprichwörtern» (Stuttg. 1883), Johann Jakob Moser (Stuttg. 1885), Bengel und Stinger, Leben und Aussprücher (Gütersloh 1886). Infolge seines Auftretens gegen das Konkordat wurde W. 1862 vom Oberamtsbezirk Herrenberg in die zählte er 1866 zu den wenigen Abgeordneten, welche die «Deutsche Parteiv bildeten und gegen die Beteiligung am Kriege gegen Preußen stimmten. Von 1872 bis 1876 war er Abgeordneter der Stadt Stuttgart in der württemb. Kammer der Abgeordneten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 362Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Literatur & Sprache 6