FeedWandlungsklage
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wandlungsklage (actio redhibitoria) ist eine Klage, mit welcher der Käufer wegen Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes Auflösung des Kaufgeschäfts herbeiführt. Dieselbe ist nach Römischem Recht (s. Redhibition) wegen heimlicher, nicht sichtbarer Mängel oder wegen solcher Mängel beründet, deren Abwesenheit der Verkäufer ausdrückich zugesagt hat, selbst wenn der Verkäufer das Vorhandensein der Mängel nicht kannte. Das deutsche Recht hat diese Klage prinzipiell gemißbilligt, während das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch dieselbe in Art. 347 fg. für Waren im Handelsverkehr recipierte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 429Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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