FeedWappentiere
GeschichteBrockhaus 1882

Wappentiere genannt) deuten in ihrer herkömmlichen Gestalt auf byzant. oder orient. Ursprung und erscheinen in Westeuropa zuerst um die Zeit der Kreuzzüge. Diese Merkzeichen wurden bald zu bleibenden und erblichen Kennzeichen für ganze Familien (Geschlechtswappen) und dann auf deren Besitztum übertragen (Herrschaftswappen). In der Mitte zwischen beiden standen die Amtswappen der kaiserl. und königl. Beamten und Vasallen (Herzöge, Grafen, Bischöfe u. s. w.), insofern bei dem Feudalsystem das Amt regelmäßig mit einem Landbesitze verbunden war und mit diesem zusammen erblich zu werden pflegte. Die Turniere (s. d.), denen eine Wappenschau unter Leitung der Herolde (s. d.) und Wappenkönige voranging, bildeten die eigentliche WBappenkunst oder Wappenkunde (s. d.) aus. Im Laufe der Zeit nahmen gleichfalls Korporationen und Vereine, Klöster und Stifte, Gemeinden und Städte W. an (Gesellschaftswappen) und erhielten solche von den Landesherren verliehen oder bestätigt. Desgleichen wurden Wappen durch sog. Wappenbriefe auch an Nichtadelige oder bei Erhebung in den Adelsstand (Briefadel) bewilligt. Doch finden sich auch bei manchen bürgerlichen Familien W., die durch Herkommen und langjährigen Gebrauch sanktioniert sind. Die willkürliche Annahme neuer W. ist dagegen in vielen Ländern gesetzlich verboten. Die Moisten Schriftsteller über Wappenkunde teilen die W. ein in: 1) Personalwappen, worunter die Geschlechts⸗, Gesellschafts- und Amtswappen, und 2) Landeswappen. Bei letztern sind von den eigentlichen Herrschaftswappen des wirklichen Besitzers zu unterscheiden die Erbschafts- und Anspruchswappen, welche ein Erb- oder Heimfalls3 oder anderweitige Ansprüche andeuten (wie z. B. das mecklenburgische W. im königl. preuß. Schilde), und die Gedächtniswappen, die nur an einen verlorenen oder gar ausdrücklich aufgegebenen Besitz erinnern sollen (wie z. B. ebendaselbst das W. der Burggrafschaft Nürnberg). Mehrere Monarchen gebrauchen je nachdem ihr egroßesd, amittlereso oder akleiness W., von denen die beiden erstern die Wappenbilder sämtlicher, resp. der wichtigsten Landesteile enthalten, während das letzte nur das Hauptwappen (3. B. den preuß. Adler) aufweist. Bei jedem W. ist das Hauptstück der Schild mit den darauf abgebildeten Figuren. Deutet eine solche Figur auf den Namen hin, so heißt es ein redendes Wappen (z. B. die Henne auf dem Berg im W. der Grafschaft Henneberg). Auf dem Schilde steht der Helm mit seinem Schmuck oder Zier, anstatt dessen auch Kronen und Hüte verschiedener Art, Vischofs- und andere Mützen Sapve werden. Die Wappenmäntel⸗ oder appenzelte, die den Schild umgeben und oben von der Krone zusammengehalten werden, und die Schildhalter (3. B. die wilden Männer beim preuß. W.), sowie die HH2hn½ von Ordenszeichen sind erst in späterer Zeit üblich geworden. Dagegen kommen Wappensprüche, Devisen (s. d.) oder eldgeschrei Haat schon im Mittelalter vor. Das unstgerechte Malen und Erklären der W. bezeichnet man mit dem ursprünglich franz. Ausdrucke „Blasoniereno (s. d.). Hierzu zwei Tafeln: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten J und II.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 432Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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