FeedWeber (Gottfried)
MusikBrockhaus 1882

Weber (Gottfried), musikalischer Theoretiker, eb. 1. März 1779 zu Freinsheim in Rheinbayern, udierte seit 1796 zu Heidelberg und Göttingen die Rechte. Er wurde 1802 Advokat und 1804 Fiskalprokurator in Mannheim, 1814 Tribunalrichter in Mainz, 1818 Hofgerichtsrat in Darmstadt und Generaladvokat, 1832 Generalstaatsprokurator beim Oberappellations⸗ und Cassationsgericht zu Darmstadt und starb zu Kreuznach 21. Sept. 1839. W. schrieb eliber das öffentliche und mündliche Rechtsverfahren⸗(Darmst. 1819) und (Betrachtungen über das System und die Natur der Disciplinarsachendo (Mainz 1830). Zugleich hatte er sich durch guten Unterricht, sowie durch den Umgang mit Künstlern zum praktischen Musiker gebildet, widmete sich aber vorzugsweise der Theorie der Musik und leistete hierin Bedeutendes, wie sein „Versuch einer geordneten Theorie der Tonsetzkunst um Selbstunterricht (2 Bde., Mainz 1817; 3.Aufl., ainz 1830 — 32), die Allgemeine Musiklehrer (3. Aufl., Darmst. 1831) und »Cäcilia, eine Zeitschrift für Musiko, die er 1824 begründete, beweisen. Seine musikalische Theorie ist rationalistisch; sie zeichnet sich aus durch schematische Konsequenz, hat aber kein Verständnis für den histor. Entwickelungsgang der Tonkunst. Unter seinen Kompositionen, die sich durch ein Streben nach Einfachheit und deklamatorischem Charakter auszeichnen, befinden sich drei Messen, ein e Deum (1812), eine Missa funebris, die er den Manen der Sieger bei Leipzig von 1813 widmete, und mehrere Gesänge, die mit Beifall aufgenommen wurden. Auch erfand er einen sehr einfachen Taktmesser.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 483Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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