FeedWechselklagen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wechselklagen sind die nach Wechselrecht dem aus einem Wechsel Berechtigten zustehenden Klagen. Solcher gibt es vier Arten: 1) Die Klage gegen den Acceptanten. Kläger ist hier jeder legitimierte Inhaber des Wechsels, also der Remittent, oder der letzte Indossatar, oder der Chrenzahler, oder der Trassant, welcher den

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 493Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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