Wechselfälschung ist die an einer Wechselurkunde zum Zwecke einer Täuschung vorgenommene Veränderung. Wenn die Unterschrift eines Wechselverpflichteten (Trassanten, Acceptanten, Indossanten, Avalisten) falsch oder verfälscht ist, so nennt man den Wechsel einen falschen Wechsel; aus diesem werden weder diejenigen Personen, deren Namen ursprünglich echt war, noch diejenigen, deren Namen gemißbraucht wurde, wechselmäßig verpflichtet, dagegen bleiben die übrigen, echten Verpflichtungen in Kraft (Wechselordnung, Art. 75⁵, 76). Wenn ein anderer Bestandteil des Wechsels gefälscht wurde, so heißt der Wechsel ein verfälschter Wechsel; besonders häufig ist die Fälschung der Wechselsummen: hier bleiben die auf Grund des verfälschten Wechsels, also nach der Verfälschung, eingegangenen Wechselverbindlichkeiten LemInhall dem verfälschten, aber für seinen echten In alt, vollständig in Kraft; die frühern Wechselverbindlichkeiten dagegen gelten nur entsprechend dem frühern (echten) Wechselinhalt, soweit derselbe als solcher erkennbar ist. Wechselsieber oder Kaltes Fieber (klebris intermittens) ist eine in sumpfigen Gegenden heimische Infektionskrankheit, welche sich durch eine Anzahl von Fieberanfällen (Paroxysmen) zu erkennen gibt, die mit vollkommen fieberfreien (Apyrexien) regelmäßig abwechseln. Jeder Fieberanfall fängt mit Frösteln oder starkem Schüttelfroste an, diesem folgt dann (nach ½ bis 4 bis 6 Stunden) trockene Hitze und dieser schließlich starker Schweiß. Neben diesen Anfällen ist beim W. stets noch die Milz geschwollen und in der Regel auch die 5e: Aaverdauung gestört. Nach der Wiederkehr der Anfälle unterscheidet man ein reguläres und ein irreguläres, ein vor⸗ oder nachsetzendes, das ein⸗, drei- und viertägige W. Verlarvt wird es genannt, wenn anstatt der eigentlichen Fiebersymptome andere Krankheitserscheinungen (besonders sog. Nervenschmerzen) nach Died ae Apyrexien periodisch wiederkehren. ird das W. durch Luftveranderung oder Chinin und andere dergleichen Fiebermittel nicht bald vertrieben, dann bildet sich gewöhnlich bei bleibender Milz-und Leberanschwellung eine aßersuch Blutentartung aus, welche allgemeine Wassersucht nach sich zieht. Die Krankheit entsteht wahrscheinlich durch die Einatmung mikrostopisch kleinster Spaltpilze, welche sich in Sumpfher Ein bei der Fäulnis und Zersetzung organicher Substanzen bilden und in der Luft verbreitet sind. Die Heilung geschieht am besten, wenn gleich nach dem ersten oder zweiten Anfall eine größere Gabe schwefelsaures Chinin genommen wird. UÜbrigens verliert sich das W., sobald der Patient die ungesunde Gegend verläßt, häufig von selbst. n tropischen Gegenden entsprechen unserm Kalten ieber W. von weit bösartigerm Charakter (das umpf-oder Malariafieber, das Batavia⸗, Polka⸗, Jungle⸗, Marsch⸗, Klima⸗, Tropen⸗ und Küstenfieber, das perniciöse W.). Wechselform ist die Art und Weise, in welcher eine Wechselverpflichtung eingegangen sein muß, „um wechselmäßig wirksam zu sein. Dazu gehört ein Doppeltes: 1) die Herstellung der Wechselurkunde Ereationsakt); letztere muß alle für die betreffende Wechselart erforderlichen Bestandteile enthalten, also bei einer Tratte: Wechseldatum, Zahlungszeit, Wechselklausel, Remittenten, Wechselsumme, Trassaten, Zahlungsort, Trassanten; bei dem eigenen Wechsel: Wechseldatum, Zahlungszeit, Wechselklausel, Berechtigten, Wechselsumme, Aussteller; 2) daran schließt sich die Begebung des Wechsels, d. h. die Übergabe der Urkunde seitens des sich Verpflichtenden an den zu Berechtigenden. Diese Begebung wird aber vermutet und der gutgläubige dritte Empfänger des Wechsels darf sie als geschehen annehmen. (S. auch [Wechselvertrag.)