Wechselnehmer, bei der Tratte regelmäßig Remittent genannt, ist der erste aus dem Wechsel Berechtigte. Derselbe muß als solcher im Wechsel mit Namen bezeichnet sein, kann aber, falls der
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 494Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei