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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Wechsel nicht ausdrücklich enicht an Ordrer lautet, durch Indossament einen andern für sich eintreten lassen. Auch kann sich der Aussteller des W. selbst als Nehmer bezeichnen, sog. Wechsel an eigene Ordre.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 494Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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