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GeschichteBrockhaus 1882

Welfen oder Guelfen ist der Name eines berühmten Fürstenhauses, das eine Zeit lang über mehrere der schönsten deutschen Provinzen herrschte, jetzt aber nur noch in der frühern königl. Linie des Hauses Hannover fortbesteht, welchem auch die engl. Königsfamilie angehört. Angeblich gehörten die zu Attilas Zeit genannten Fürsten der Scyren, Edica und Wulf, zu diesem Geschlecht. Zu Karls d. Gr. Zeit sind sie in Oberdeutschland reich begütert, Graf Welf (I.) wurde 819 durch seine Tochter Jutta Kaiser Ludwigs des Frommen Schwiegervater. Während er durch seinen Sohn Konrad Ahnherr der burgundischen Könige wurde, stammten durch Eticho und Heinrich die deutschen Welfen von ihm ab. Dieser Heinrich, bald als sein Sohn, bald als sein Enkel bezeichnet, soll zuerst gegen ein Lehn von 4000 Morgen des Kaisers Dienstmann geworden sein, der Vater sich deshalb zornig in der Einsamkeit der Scharnitz verborgen haben. Aber diese Geschichte hat mehr mythischen als histor. Inhalt. Welf II. verbündete sich mit Herzog Ernst von Schwaben gegen Kaiser Konrad II., wurde besiegt und des Landes verwiesen, aber wieder zu Gnaden angenommen. Sein Sohn Welf III. wurde 1047 mit dem Herzogtum Kärnten und der Mark Verona belehnt, ließ sich jedoch 1055 in eine Verschwörung gegen den Kaiser ein. In demselben Jahre starb er und soll seine Erbgüter an Weingarten und andere Klöster vermacht haben. Doch seine Mutter Irmengard bewog den Gemahl ihrer Tochter Kunigunde, Azzo, aus dem Hause Este in Italien, seinen Sohn zur Besitzergreifung der welfischen Güter nach Deutschland zu schicken. Dieser, Welf IV. (als Markgraf) oder Welf I. (als Herzog), nahm die Güter in Besitz und wurde Stifter der jüngern welfischen Linie. Nach Ottos von Nordheim Absetzung wurde er von Kaiser Heinrich IV. 1070 mit dem Herzogtum Bayern belehnt und erbte nach seines Vaters Tode auch die Güter und Länder des Hauses Este. Nach dem Bannspruch gegen Heinrich IV. fiel er von diesem ab, hat sich aber später wieder mit ihm ausgesöhnt; endlich nahm er teil an dem kläglich mißglückten Kreuzzug von 1101 und starb heimkehrend auf der Insel Cypern. Sein Sohn, Welf V. (II.), ließ sich durch Urban II. zu einer Scheinehe mit der viel ältern Gräfin Mathilde von Tuscien (s. d.) verleiten, die er nach einigen Jahren wieder verließ. Er vererbte, da er kinderlos war, 1120 Bayern und seine sämtlichen Güter an seinen Bruder, Heinrich den Schwarzen (s. d.), der Wulfhild, die Tochter des Herzogs Magnus von Sachsen, heiratete und mit ihr einen Teil der billungschen Erbgüter in Sachsen erhielt. Auf Heinrich den Schwarzen folgte 1126 Heinrich der Stolze (s. d.), der durch seine Vermählung mit Kaiser Lothars einziger Tochter Gertrud das Erbrecht in den ansehnlichen braunschw., nordheim. und supplinburg. Erbgütern gewann. Auch gab ihm der Kaiser später zu Bayern noch das Herzogtum Sachsen, und hoffte ihm auch die Nachfolge Reich zuwenden zu können. Aber die Fürsten wählten den Hohenstaufen Konrad III., welcher ihm Bayern nahm, weil ein Reichsfürst nicht zwei Herzogtümer besitzen dürfe. Sein Sohn war Heinrich der Löwe (s. d.), gest. 1195, von welchem im Kampfe gegen Kaiser Friedrich I. zuletzt nur die sächs. Erbgüter behauptet wurden und durch seinen Sohn Wilhelm, gest. 1213, und seinen Enkel Otto das Kind, gest. 1252, die königl. und herzogl. Glieder des Hauses Braunschweig abstammen. Ein anderer Sohn Heinrichs des Schwarzen, Welf VI. (III.), pflanzte den welfischen Stamm noch eine Zeit lang in einer Nebenlinie fort. Tapfer und mächtig, kämpfte er nach seines Bruders Heinrich des Stolen Tode um Bayern, welches König Konrad III. schon bei Heinrichs Lebzeiten an Leopold von Ssterreich gegeben hatte, und war anfangs in seinen Eroberungen glücklich. Aber Konrad zog selbst gegen ihn und besiegte ihn in der Schlacht bei Weinsberg, bei welcher Gelegenheit angeblich die Parteinamen W. und Waiblinger aufkamen, welche in der Form von Guelfen und Ghibellinen (s. d.) jedoch erst später in Italien zur Bezeichnung der päpstl. und kaiserl. Partei gebräuchlich wurden. Noch einmal verwüstete Welf VI. Bayern, ohne jedoch dessen Besitz behaupten zu können; sehr spät erst versöhnte er sich mit dem König Konrad. Dagegen diente er Kaiser Friedrich I. sehr treu und begleitete ihn zweimal nach Italien. Er starb 15. Dez. 1191 zu Memmingen kinderlos, da sein einziger Sohn Welf VII. 1167 ihm im Tode vorangegangen war. Zur Bestreitung des Aufwandes an seinem üppigen Hofe hatte er gegen eine ansehnliche Summe Geldes seinem Neffen, Heinrich dem Löwen, die Übergabe aller seiner großen Güter in Deutschland und Italien versprochen. Da aber Heinrich der Löwe die verlangte Summe nicht zahlte, vererbte er sie bei seinem Tode auf den Kaiser. Die nachfolgende Geschichte des Welfenhauses reduziert sich auf zahlreiche Teilungen ihrer sächs. Erblande, bis endlich die beiden Linien Braunschweig-Wolfenbüttel und Braunschweig-Lüneburg (Hannover) übrigbleiben. Aus der ältern (erstern) sind tüchtige Feldherren hervorgegangen, während die jüngere hannov. Linie durch die Bemühungen des Herzogs Ernst August 9./19. Dez. 1692 die neunte Kur erhielt und 1. Juli 1683 die Regierungsfolge nach dem Rechte der Erstgeburt festgestellt wurde. Sein Sohn Georg Ludwig, geb. 28. Mai (7. Juni) 1660, bestieg als Georg J. und als Sohn der Kurfürstin Sophie (Enkelin Jakobs I. von England) am 20.J31. Okt. 1714 den großbritann. Thron. Ihm folgten Georg II. (geb. 30. Okt. 1683), dessen Großsohn Georg III. (geb. 24. Mai 1738), Georg IV. (geb. 12. Aug. 1762), dessen Bruder Wilhelm IV. (geb. 21. Aug. 1765, gest. 20. Juni 1837), unter deren Regiment die Herzogtümer Bremen und Verden (1719), das Land Hadeln (1731), Osnabrück (1803) den hannov. Erblanden einverleibt wurden. Diese wurden 12. Okt. 1814 zum Königreich erhoben, unter Hinzulegung der Furstentümer Hildesheim, Goslar, Ostfriesland samt dem Harlingerlande, Meppen, Emsbühren, Lingen und einige andere. Mit dem Tode des Königs Wilhelm erfolgte die Trennung der großbritann. Königskrone von der Hannovers; erstere übernahm die einzige Tochter des Herzogs Eduard von Kent, Victoria (geb. 24. Mai 1819), letztere der Herzog von Cumberland (geb. 5. Juni 1771) am 28. Juni 1837 als König Ernst August. Von diesem Zeitpunkte an inaugurierte sich eine eigene welfische Politik, im Gegensatz zu dem nach größerer Einheit und Freiheit strebenden deutschen Volke. Der durch seine dynastischen Bestrebungen bekannte und rücksichtslose Ernst August wußte seinem einzigen, aber blinden Sohne Georg (geb. 27. Mai 1819) die Nachfolge zu sichern. Letzterer, in den Grundsätzen seines Vaters erzogene Fürst übernahm 18. Nov. 1851 die Regierung des Königreichs Hannover und bildete einen förmlichen Welfenkultus aus, der von seiner Umgebung sorgfältig genährt ward. (S. Georg V. und Hannover.) Nach der Besitzergreifung Hannovers durch Preußen bildete sich unter thätiger Mitwirkung des entthronten Königs in der Provinz Hannover eine sog. welfische Partei. Der hannov. Adel und Beamtenstand bildet nebst der orthodoxen luth. und ultramontanen Geistlichkeit den Stamm dieser Partei. Dieselbe nennt sich selbst die odeutsch-hannoverscher, acceptiert aber die Bezeichnung «welfischo in ihren Organen (besonders der „Hannoverschen Landeszeitunge), weil ihr nächstes Ziel auf die Wiederherstellung eines selbständigen Königreichs unter der entthronten Dynastie gerichtet ist. Ihre prot. Vertreter machen im Reichstag und Landtag gemeinsame Sache mit der ultramontanen Centrumspartei. An ihrer Spitze steht Windthorst. Nach dem Tode des Königs Georg (12. Juni 1878 in Paris) erklärte dessen Sohn, Ernst Nugust, in einem Schreiben vom 11. Juli an die Souveräne, daß er alle Rechte, Prärogative und Titel seines Vaters voll und ganz aufrecht halte und, solange der Ausübung derselben in Beziehung auf das Königreich Hannover «thatsächliche, für ihn nicht rechtsverbindliche Hindernisses entgegenständen, den Titel Herzog von Cumberland und zu Braunschweig-Lüneburg mit dem Prädikat königl. Hoheit führen werde. Im April 1879 wurde durch Vermittelung Windthorsts von der preuß. Regierung der verwitweten Königin Marie aus dem sog. Welfenfonds (dem am 2. März 1868 von Preußen sequestierten und von einer besondern Kommission verwalteten Vermögen des Königs Georg) ein Witwengehalt bewilligt. Infolge obiger Rechtsansprüche wurde dem Herzog durch den Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885 die Fähigkeit der Thronfolge in dem durch den Tod des Herzogs Wilhelm (1884) erledigten Herzogtum Braunschweig abgesprochen und von der braun-Rrin Albre Landesversammlung 21. Okt. 1885 Prinz Albrecht von Preußen zum Regenten gewählt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 536Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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