Wertpapiere sind Urkunden, die vermöge des Kredits einen gewissen Geldwert in sich tragen und deshalb nicht nur als Beweisurkunden einer Obligation dienen, sondern zu einer besondern Art von Berkehrsgegenständen geworden sind. Der ursprüngliche Typus der W. ist der gewöhnliche Schuldschein, der indes wesentlich Beweisurkunde ist und für den Verkehr kein geeignetes Objekt bildet. Zuerst erlangte der Wechsel eine bedeutende Verder wichtresten und derselbe bildet noch immer eine der wichtigsten Klassen der W. Einige Verwandtschaft mit demselben hat die Banknote, ein W., das sich seiner Natur nach dem Gelde nähert. Noch mehr ist dieses der Fall bei dem Papiergeld, das bei Uneinlöslichkeitund Zwangskurs sogar zu einem wirklichen, wenn auch schlechten Gelde werden kann. In der neuern Zeit spielen die zins-oder dividendentragenden Börsenpapiere (Staatsschuldverschreibungen, Eisenbahnobligationen, Aktien u. s. w.) eine besonders hervorragende Rolle als W., sodaß man auf sie diese Bezeichnung oft im engern Sinne anwendet. Ihre Verkehrsfähigkeit erreicht den höchsten Grad, wenn sie, was jetzt bei den meisten der Fall ist, nicht auf Namen, sondern auf den Inhaber lauten, also ohne Umschreibung oder sonstige Formalitäten wie gewöhnliche Waren von Hand zu Hand gehen können. Neben den angeführten Arten von W., die sämtlich auf Geld lauten, gibt es auch auf Waren oder andere Leistungen lautende, wie die Connossamente, Lagerscheine und Warrants s. d.)F oder die Postmarken, die Abonnementskarten ur Theater, Bäder u. s. w.