FeedGeldsurrogate
Recht & StaatBrockhaus 1882

Geldsurrogate sind auf Geld lautende Kreditwerte, die als Umlaufsmittel gebraucht werden. Die andere wen dieen, des Geldes, nämlich als Wertmaß zu dienen, steht also den G. nicht zu, da il. Wert ja selbst von dem der Geldeinheit abhängig ist. Die größte Verwandtschaft mit dem Gelde hat unter den G. das einlösliche Papiergeld (s. d.), während das mit Zwangskurs ausgestattete uneinlösliche Papiergeld schon als wirkliches (wenn auch unzwedmäßiges) Geld anzuerkennen ist. Dem einlöslichen Papiergelde schließen sich die stets einlöslichen Banknoten (s. d.) an, und man könnte füglich den Begriff der G. im engern Sinne auf diese beiden Kategorien beschränken. Sie allein haben nämlich mit dem eigentlichen Gelde noch die wichtige die man gewöhnlich auch noch zu den G. rechnet, tern Sinne wird wesentlich erhöht, wenn dieselben mit einem Giro-oder Clearinghaussystem (s. d.) in Zusammenhang stehen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 708Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 1

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6