FeedWettversicherung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wettversicherung nennt man eine solche Versicherung, bei welcher der angeblich Versicherte kein Interesse an der Erhaltung des versicherten Objekts hat, also die Versicherung durch einen Nichtinteressenten; dieselbe trägt gar nicht den Charakter einer Versicherung, sondern einer Wette (aher der Name) oder eines Spiels. Im Mittelalter vielfach im Schwange, besonders als Lebensversicherung auf den Tod anderer Personen, z. B. der Fürsten und Staatsmänner, wurde sie frühzeitig verboten und gilt jetzt allgemein als illegitim und unwirksam.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 591Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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