Wette (sponsio) heißt ein Vertrag, durch welchen zwei oder mehrere sich etwas Bestimmtes gegenseitig versprechen, wenn eine ungewisse, zwischen ihnen streitige Thatsache sich in einer bestimmten Weise als wahr oder unwahr ergeben sollte. Nach gemeinem Recht ist die W. erlaubt, wenn ihr Gegenstand nichts Unsittkiches (causa inhonesta) enthält. Die Ungewißheit muß für beide Teile gleich sein; falls der eine schon von dem wahren Sachverhalt Nachricht hat, ist die W. ungültig, er müßte denn diese Wissenschaft offenbart und der andere dennoch seine gegenteilige Behauptung und die W. aufrecht erhalten haben. Das für eine verlorene W. zu Leistende kann nicht eingeklagt, das schon Geleistete aber auch nicht gerichtlich zurückgefordert werden. Die W. darf jedoch nicht zum Glücksspiel werden, weil dieses zu den unerlaubten Geschäften gehört. Zu dieser Gattung von W. gehören die W. bei Pferderennen, auf das Steigen und Sinken der Staatspapiere, auf den Erfolg eines unerlaubten Spiels u. dgl.