FeedWheaton (Henry)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wheaton (Henry), amerik. Staatsmann, Diplomat und Schriftsteller, geb. 27. Nov. 1785 zu Providence in Rhode-Island, studierte die Rechte und wirkte nach Reisen auf dem Kontinent erst in Okt. 1814 wurde er Judge-Advocate der Armee. Auch wirkte er als Mitglied eines Seegerichts (bis 1819) zu Neuyork bei der Behandlung und Entscheidung völkerrechtlicher Fragen mit. Inzwischen hatte W. seine Digest of the law of maritime captures or prizeso (Neuyork 1815) veröffentlicht und als Reporter bei dem Obergerichtshofe zu Washington eine maßgebende Stellung erhalten. Die Entscheidungen dieses höchsten richterlichen Tribunals der Vereinigten Staaten gab er in zwölf Bänden (Washington 1816—17) heraus, wodurch er auf die amerik. Rechtspflege und Rechtswissenschaft einen nachhaltigen Einfluß ausübte. Im J. 1823 wurde W. zum Abgeordneten der Generalversammlung des Staates Neuyork gewählt und später (1825) zum Mitglied des Ausschusses der drei, welchen die Abfassung der veränderten Verfassungsurkunde oblag. Die von diesem Ausschusse ausgegangene Urkunde bildet noch gegenwärtig im wesentlichen die Verfassung des Staates Neuyork. Um dieselbe Zeit nahm er teil an der Abfassung eines privatrechtlichen Gesetzbuchs für den Staat Neuyork. Nach einem Aufenthalt in Kopenhagen, den er zum Studium der nordischen Sprache und Geschichte benutzte, und nach mehrfachen Reisen in Frankreich, England und Deutschland kehrte W. 1833 nach Amerika zurück. Im folgenden Jahre ging er wieder nach Europa und übernahm hier 1835 den Posten eines außerordentlichen Gesandten am Hofe zu Berlin, um namentlich mit dem Zollverein Unterhandlungen zu führen. Im J. 1837 wurde er zum bevollmächtigten Minister daselbst ernannt. Nachdem W. 1845 von seinem diplomatischen Posten abberufen worden, hielt er sich eine Zeit lang in Paris auf und begab sich dann im Prosesiu 1847 nach Amerika zurück, wo ihm die rofessur des Staatsrechts an der Harvard-Universität angeboten wurde. Doch starb er schon 11. März 1848 zu Dorchester in Massachusetts. W.s Ruf gründet sich auf die Elements of international lawo (in franz. Bearbeitung: Eléments du droit internationalo, 2 Bde., Lpz., 1848; 5. Aufl. 1874) und «The history of the law of nationso (ebenfalls in franz. Bearbeitung: AHistoire des progrès du droit des genso, Lpz. 1841; 4. Aufl., 2 Bde., 1865). Diese beiden Hauptwerke erlangten in den diplomatischen und polit. Kreisen ungemeines Ansehen und wurden fast in alle europ. Sprachen übersetzt. Einen ausführlichen CCommentaires zu jenen beiden Werken W.s nebst einer Biographie desselben verfaßte W. B.Lawrence (Bd. 1—4, Lpz. 1868 -80).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 594Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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