Wiedertäufer oder Anabaptisten. Mit iesem gemeinsamen Namen bezeichnet man eine ganze Reihe verschiedenartiger Religionssekten der Reformationszeit. Die Bezeichnung ist unpassend, weil die Taufe der Erwachsenen, welche die W. selbst als die einzig gültige, nur ihre Gegner als Wiedertaufe ansahen, erst 1524 eingeführt wurde und weil dies Merkmal recht äußerlich ist. Die W. waren mit den Reformatoren einverstanden in dem Gegensatz gegen die Veräußerlichung der Religion im Katholizismus, wollten aber in der Durchführung des Prinzips der Subjektivität nicht mit diesen auf halbem Wege stehen bleiben. Die Mehrzahl der W., welche den gesunden Kern der ganzen Bewegung bilden, opponierten nur gegen zu starke Betonung des äußern Wortes und des kirchlichen Predigtamtes, sowie gegen die gefährliche Zurückstellung der guten Werke. Andere forderten ascetische Entsagung von der Welt, mit der sie nichts gemein haben wollten; andere wollten, dem Buchstaben der Schrift folgend, in allen Stücken die Zustände der apostolischen Gemeinde wieder einführen; andere trugen sich mit chiliastischen Hoffnungen und erwarteten die baldige Wiederkunft Christi nebst Aufrichtung des neuen Jerusalems; andere beriefen sich auf das «innere Licht o, das in Verzückungen und phantastischen Visionen gar willkürlich sich offenbarte, und misbrauchten den Grundsatz, daß der Wiedergeborene nicht sündige, als Freibrief für die größten Ausschweifungen. Diese lezte Richtung ist die bekannteste, weil sie ein Bündnis einging mit den gleichzeitigen revolutionären Bestrebungen auf polit. und sozialem Gebiet. Als die ersten Vertreter dieses revolutionären Anabaptismus traten bald nach dem Beginn der Reformation die 4 Zwickauer Propheten » in Sachsen hervor, an deren Spitze Thomas Münzer (s. d.), Mart. Cellarius, Mark. Stübner und die Tuchfärber Nikol. Storch und Mark. Thomä, Pfeiffer u. a. standen. Auch in Süddeutschland und in der Schweiz zeigten sich ähnliche Bewegungen. Rasch verbreitete sich ihr Anhang am Rhein, nach Westsalen, Holstein und in den Niederlanden, ungeachtet der härtesten Verfolgungen. In Sachsen, Franken und Thüringen wurde ihr Treiben durch die Schlacht bei Frankenhausen unterdrückt. Dennoch erhielten sich zerstreut Anhänger dieser Schwärmerei, und durch Reisen ihrer Wortführer bildeten sich selbst wieder neue Sammelplätze für sie. Besonders bemerklich machte sich Melchior Hoffmann, ein Kürschner aus Schwaben, der die Schwärmerei 1527 in Kiel, 1528 in Emden predigte, hier den Bäcker Joh. Matthiesen aus Harlem als Bischof einsetzte und sich dann nach Straßburg begab, wo er im Gefängnis 1540 starb. Matthiesen sandte darauf Apostel für die neue Lehre aus. Zwei von ihnen kamen nach Münster, wo sie an dem bis-Barger prot. Geistlichen Rothmann und an den ürgern Knipperdolling (s. d.) und Krechting fanalische Mitarbeiter fanden, denen sich noch der Schneider Bockold aus Leiden und Gerrit Kippenbroek von Amsterdam, genannt Gerrit der Buchbinder, endlich Matthiesen selbst gesellten. Bald machten sie sich mit ihrem Anhange, die Münstersche Rotte genannt, zu Herren der Stadt. Matthiesen trat als Prophet auf, und als er bei einem Ausfalle gegen den Bischof von Münster, der die Stadt belagerte, das Leben verlor, nahmen Bockold und Knipperdolling seine Stelle ein. Jetzt wurden die Kirchen zerstört, zwölf Richter, wie in Israel, über die Stämme bestellt, und Bockold ließ sich 153 unter dem Namen Johann von Leiden (s. d.) zum König des neuen Zion krönen. Von nun an erreichte der wiedertäuferische Unsinn in Münster ein alle Grenzen überschreitendes Maß. Die Stadt selbst wurde der Schauplatz der wildesten Ausschweifungen, bis endlich durch mehrere prot. Fürsten im Verein mit dem Bischof die Stadt eingenommen und durch die Hinrichtung der fanatischen Anführer dem neuen Reiche 24. Juni 1535 ein Ende gemacht wurde. Aus innern Streitigkeiten und Parteiungen sammelte sie auf dem Konvent zu Bokholt 1536 David Joris, ein Glasmaler aus Delft (geb. 1501, gest. 1556), welcher 1544 wegen Verfolgungen nach Basel ging, wo er unter dem Namen Johann von Brügge lebte und in der Gemeinschaft der reform. Kirche starb. Erst 1559 kam seine Irrlehre an den Tag, weshalb der Rat von Basel die Gebeine des Joris ausgraben und unter dem Galgen verbrennen ließ. Aus den W. der Reformationszeit gingen später die Taufgesinnten (s. d. hervor; dagegen stehen die Baptisten mit ihnen in keinem äußern Zusammenhang. Vgl. Hast, «Geschichte der W. (Münster 1835); Erbkam, «Geschichte der prot. Sekten im Zeitalter der Reformation (Hamb. u. Gotha 1848). Über das Reich der W. in Münster vgl. besonders Hase, «Neue Propheten» (2. Aufl., Lpz. 1860); Cornelius, «Geschichte des münsterschen Aufruhrso» (2 Bde., Lpz. 1855—60); Keller, 4Geschichte der W. und ihres Reichs zu Münster » (Münster 1880). Wiedervergeltungstheorie. Unter den verschiedenen Strafrechtstheorien (s. d.) hat die von der Vergeltung ausgehende während langer Zeit eine große Rolle geppielt. Hauptsächlich war es Kant, der in seiner Kritik der praktischen Vernunfto (Riga 1788) eine Theorie der moralischen Vergeltung zu begründen suchte, worin ihm Henke in der Schrift aüber den Streit der Strafrechtstheorieno (Regensb. 1811) folgte. Später hat Kant in seinen Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehreo (1797) die Theorie der rechtlichen Vergeltung aufgestellt, wobei er allzu sehr die Talion nur gegen die äußere Seite des Verbrechens gerichtet auffaßt, während Hegel («Grundlinien der Philosophie des Rechtso, 3. Aufl. 1854) die Strafe als dialektische Notwendigkeit zu begründen versucht. Ausgehend von einer eigentümlichen Dreiteilung des Unrechts, bestimmt er die Strafe als Vergeltung nach dem Werte der Verletzung, erbringt aber keinen Beweis dafür, wie die von ihm vertretene Nichtigkeit des Unrechts einer Erklärung dieser ihrer Nichtigkeit und zwar gerade in Form eines Zwanges gegen den Verbrecher bedarf. Vgl. L. von Bar, «Handbuch des deutschen Strafrechts (Berl. 1882).