Wilda (Wilh. Eduard), verdienter Germanist, eb. 17. Aug. 1800 zu Altona, besuchte das Jobnnenm zu Hamburg, bezog 1821 die Universität zu Göttingen und hörte hier Hugos und Meisters, insbesondere aber Eichhorns Vorträge über deutsche Rechtsgeschichte, in denen seine Studien ihre Richtung empfingen. Hierauf studierte er noch zwei Jahre lang in Heidelberg unter Thibaut, Mittermaier und Schlosser, erhielt daselbst die jurist. Doktorwürde und ging dann nach Kiel und Kopenhagen, um sich mit dem nord. Rechte bekannt zu machen. Nachdem er seit 1826 Deutschland, die Schweiz und Frankreich bereist, begann er in Hamburg als Advokat zu praktizieren. Jedoch entschloß er sich 1831, sich in Halle zu habilitieren. Schon nach wenigen Monaten wurde er zum außerord. Professor ernannt. Im J. 1842 folgte er dem Rufe zu einer ord. Professur nach Breslau, die er 1854 mit einer solchen zu Kiel vertauschte. Er starb daselbst 9. Aug. 1856. W. nimmt unter den Germanisten einen hohen Rang ein. Wie kaum ein anderer wußte er, unterstützt durch tüchtige Kenntnis der nordischen Sprache, die german. Rechtsinstitute in ihrer Tiefe zu erfassen und den Zusammenhang und die Einheit ihrer Quellen zu vermitteln. Dieses glänzende Talent bewährte er schon in seiner ersten Schrift: (Das Gildenwesen im Mittelalter» (Halle 1831; 2. (Titel⸗)Aufl., Berl. 1839). Dieser schloß sich an die grundlegende Arbeit«Strafrecht der Germaneno (Halle 1842). Auch gab W. seit 1839 mit Reyscher die «Zeitschrift für deutsches Rechts heraus.