Wilder Mann ist im Volksmund die Bezeichnung sowohl für diejenigen Verbrecher, welche Derandt der Untersuchungshaft und der Schlußverhandlung Geisteskrankheit simulieren, um der Strafe zu entgehen und in eine Irrenanstalt gebracht zu werden, als auch für diejenigen, welche auf Grund des Gutachtens des als Sachverständigen zugezogenen Arztes nicht verurteilt, sondern in einer Irrenanstalt untergebracht worden sind. Von der gerichtlichen Physiologie werden diese letztern als aggeisteskranke Verbrechers bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 638Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei