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Recht & StaatBrockhaus 1882

Zehn Gebote oder Dekalog heißen die Bestimmungen des hebr. Moralgesetzes 2 Mos. 20, 2—17, vgl. 5 Mos. 6—18, welche zu den ältesten Bestandteilen der hebr. Bundesgesetzgebung gehören und ihrem Kerne nach wahrscheinlich auf Moses selbst zurückgehen. Schon in der prophetischen Zeit sahen die Israeliten in diesen Geboten den vornehmsten Teil des Gesetzes, welchen sie nach der Überlieferung, daß Moses das Gesetz aus Jahvehs Händen auf zwei steinernen Tafeln erhalten habe, in die Gebote der ersten und der zweiten Tafel teilten. Die Zehn Gebote liegen auch in dem relativ ältern Texte 2 Mos. 20 schon in einer überarbeiteten Gestalt vor, wie denn namentlich das Gebot, sich kein Bildnis von Gott zu machen, erst aus der Reaktion des geistigern Gottesbegriffs der Propheten seit David gegen die ältere Verehrung Jahvehs im Stierbilde hervorgegangen ist. Als der rein sittlich-religiöse Kern des Gesetzes blieben die Zehn Gebote auch im Christentum aufrecht erhalten und galten nach wie vor als unmittelbare göttliche Offenbarung. Schon in der alten Kirche war es Sitte, dieselben neben den Hauptartikeln des Glaubens den Katechumenen (s. d.) zur gedächtnismäßigen Einprägung zu überliefern. Nach dem Vorgange der Rabbinen und des alexandrinischen Juden Philo beschäftigte sich auch die christl. Theologie frühzeitig mit der gelehrten Auslegung des Dekalogs, in welche man allerhand allegorische Deutungen hineinzog. Die Reformation betrachtete die Zehn Gebote neben dem Vaterunser und dem apostolischen Glaubensbekenntnis als einen Hauptbestandteil der christl. Religionslehre. Luther versah sie in seinen Katechismen mit Erklärungen. Die Zehnzahl der Gebote wird nach der reform. überlieferung auf andere Weise als bei den Lutheranern bestimmt. Die Reformierten zählen nämlich die Worte «du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen u. s. w. », als das zweite Gebot,‚, und fassen dafür das neunte und zehnte Gebot nach luth. Zählung: «Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses » und «Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes noch seines Knechts u. s. w.r in eins zusammen, was nach Form und Inhalt vor der Lutherschen Anordnung den Vorzug verdient.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 850Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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