Zinsenversicherung, ein Zweig der Hypothekenversicherung (s. d.), besteht darin, daß dem Gläubiger gegen Entrichtung einer Prämie der richtige Eingang seiner Zinsen gesichert wird. Doch findet die Z. nur im Hypothekarkredit Anwendung.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 927Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei