Zinsrechnung heißt Berechnung der Zinsen eines zinsbar angelegten Kapitals. Werden die Zinsen nicht ausgezahlt, sondern zum Kapital geschlagen und dann ebenfalls verzinst, so entsteht ein Kapital abhängig vom Stammkapital, von der Höhe und der Dauer der Verzinsung (zusammengesetzte Z.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 927Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei