Zweck (tinis) ist im eigentlichen Sinne der Inhalt des bewußten Wollens, d. h. die Vorstellung desjenigen, was gewollt wird. Diesem Z. gegenüber werden teils diejenigen Handlungen, zu welchen sich der Mensch entschließt, um denselben zur Wirklichkeit zu machen, teils die dabei vorausgesehenen natürlichen Folgen des Handelns, welche zur Realisierung des Z. dienen, als Mittel bezeichnet, und für die gesamte Welt des Willenslebens gilt das Grundgesetz, daß, wer den Z. will, 31 die Mittel wollen muß, ein Gesetz, dessen Gültigkeit dieienige des Causalgesetzes, wonach jedes Geschehen seine bestimmten Ursachen haben muß, voraussetzt und dessen Anwendung eine mehr oder minder ausgebreitete Kenntnis der in der Welt bestehenden Causalverhältnisse auf seiten des wollenden Subjekts erfordert. Es ist klar, daß, was in der einen ein uur als Pit als Z. auftritt, in einer andern nur als Mittel für einen weitern Z. erscheinen kann, und umgekehrt: und dieser Relativität der Zweckbestimmungen gegenüber erhebt sich die Frage nach einem absoluten Zweck, d. h. einem solchen, der seinem Inhalt zufolge nur 3. und niemals Mittel zu einem andern 3. sein kann, eine Frage, welche die Ethik zu untersuchen hat. (S. Ethik und Wille.)