Krankenhäuser abgesondert von dem gewöhnlichen ständischen K., mit bes. Berwaltung, nur aus isolirten Baracken bestehend, zu errichten, u. die Kranken aller Gesellschaftskreise ohne irgendeine Ausnahme zwangsweise in denselben unterzubringen. Dies hat sich bereits für Abkürzung der Epidemien bewährt u. zahlreiche Menschenleben erhalten. Auch für die Gebärhäuser eignen sich Baracken vortrefflich (sowie nicht minder für Kasernen). Dagegen sind sie zu verwerfen für Irrenhäuser wegen der schwierigeren Ueberwachung. Eben so wenig sind sie zu wählen für Siechenhäuser, in denen vielmehr die Bedürfnisse der Wohnung hervortreten. — Für Augenkranke dagegen bietet die Baracke durch Mangel an Treppen und durch reichliche Lüftung große Vortheile. — Vgl. auch d. Art. Hospital 3. Ueber einen die Genesung nicht durch schädliche Ausdünstungen hemmenden Anstrich der Kraukensäle NIVERSUATS. http: igi. ub. uni-hei HEIDELBERG O Universitats 1. d. Art. Anstrich VI. im 1. Band. Man kann auch mit dem K. gleich eine Bildungsanstalt für Aerzte sowie eine Berathungsanstalt für nicht bettlägerige Arme verbinden und muß dann die nöthigen Unterrichtssäle und Konsultationsräume anbringen, sowie ein Amphitheater für Operationen und Vorträge nebst 2 Nebenräumen, und einige Zimmer für die Professoren, s. Klinikum. Wenn die Berpflegung der Kranken durch barmherzige Schwestern geschieht, die es auch in protestantischen Ländern unter dem Namen Diakonissinnen giebt, muß man natürlich auch für diese gesonderte Wohnräume sowie einen Betsal