Kanne hieß vor Einführung des gegenwärtigen deutschen Maßsystems (Anfang 1872) in mehrern Staaten Deutschlands die Einheit des Flüssig keitsmaßes, für welche anderwärts die Namen Maß, Quart, Quartier u. s. w. gebräuchlich waren Im Königreich Sachsen war seit 1858 die Dresdener K. das einzige gesetzliche Flüssigkeitsmaß für das ganze Land. Dieselbe war = 71,186 sächs. oder 47,1653 par. Kubikzoll = 0,9356 1; 72 K. bildeten 1 Eimer; die halbe K. wurde gemeinhin Töpfchen oder Nösel genannt. In Sachsen— Weimar und Oldenburg war die K. auch eine Stufe des Getreidemaßes. In Sachsen galt die K. zugleich als ein Maß für Butter, seit 1851 aber als ein Gewicht für solche, indem 1 K. Butter, aus 4 Stückchen bestehend, 2 Zollpfd. wiegen mußte. In Schweden und Finland ist die K. (Kanna) ein Hohlmaß für trockene und flüssige Dinge. Sie begreift dort w100 schwed. Kubikzoll oder /½0 Kubikfuß 2,6174 J; in ersterm Lande hat sie 1883 zu Gunsten des Liters ihre gesetzliche Geltung verloren. In den Niederlanden ist beim Flüssigkeitsmaß K. Gan) und Liter gleichbedeutend.