Kellerwechsel, auch Fingierter Wechsel genannt, ist ein solcher Wechsel, bei welchem der Trassant eine fingierte, nicht existierende Person ist. Der K. dient in der Regel dazu, um durch seinen Verkauf eine augenblicklich benötigte Geldsumme anzuschaffen, und ein solcher Verkauf wird sich gewöhnlich nicht als Betrug qualifizieren, da der Aussteller ja genau dieselbe Stellung hat, wie wenn der Trassat zwar existierte, aber die Annahme, resp. die Zahlung des Wechsels verweigerte, d. h. da der Aussteller mangels Annahme und mangels Zahlung regreßflichtigwird. Daher wird der K. auch Aushilfs-oder Finanzwechsel genannt; immer aberzeugt das Ziehen eines K. davon, daß der Trassant keinen Kredit genießt, um sich auf legitime Weise Geld zu verschaffen, und seine Handlungsweise fällt deshalb unter den ominösen Begriff der Wechselreiterei (s. d.).