Kirchenmusik heißt die Musik, welche im christl. Gottesdienste einen Teil der Kultushandlungen bildet. Die Christen überkamen den religiösen Gesang aus den jüd. Tempel⸗ und Synagogenfeiern, deren Weisen den Grundstamm der Gesänge der Urkirche bildeten. In den ersten Jahrhunderten überwog das jüd. Element in den Gesängen der Christen so sehr, daß die morgenländ. Kirche für die Musik ebenso maßgebend blieb wie für die Dogmen. Die Eigentümlichkeit dieser gottesdienstlichen Musik bestand in dem Wechselgesange von zwei geteilten Gruppen oder Chören. Bis auf die Zeit des heil. Ambrosius im 4. Jahrh. war das Abendland in dieser Hinsicht noch ganz unmündig, und als der große mailänder Bischof mit der Ordnung des Kultus auch die der Musik unternahm, that er dies durch Nachahmung des Wechselgesangs der morgenländ. Kirche. Er regulierte den Gesang auf Grund eines faßlichen Tonsystems (nach griech. Tetrachorden in Oktaven), ordnete neben dem Wechselgesange den kirchlichen Lesegesang oder die liturgische Recitation und bildete den Hymnus in Gesängen weiter. Die drei Grundweisen der kirchlichen Musik waren hiermit gegeben. Bei der weitern Entwickelung trat in den nächsten Jahrhunderten der Wechselgesang, die Antiphonie, immer mehr zurück, und als Papst Gregor d. Gr. um 600 für die Entwickelung kirchlicher Musik wirkte, war vom Wechselgesang, an welchem sich auch die Gemeinde beteiligen konnte, kaum noch die Rede. Sein Bestreben richtete sich allein auf fachmäßige priesterliche Singschulen, auf die Ausbildung des Sologesangs und die zweckmäßige Aufzeichnung der kirchlichen Tonweisen. Er fand in Rom schon eine seit langer Zeit bestehende Sängerschule vor, die er dann zu jener Musteranstalt umbildete, der Sixtinischen Kapelle, welche später dem Abendlande zur Norm diente. Als Anhalt für die Praxis vereinigte er die kirchlichen Gesänge zu einem großen Antiphonarium, welches für die