Kirchmann (Jul. von), namhafter jurist. und philos. Schriftsteller, geb. 5. Nov. 1802 in Schafstädt bei Merseburg, besuchte das Gymnasium zu Merseburg, studierte in Leipzig und Halle die Rechte, trat dann in den preuß. Staatsdienst, war seit 1846 Staatsanwalt in Berlin und wurde daselbst 1848 zum Abgeordneten für die preuß. Nationalversammlung gewählt. K. schloß sich in derselben dem linken Centrum an, wurde aber inzwischen zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Ratibor befördert, womit sein Mandat erlosch. Als Abgeordneter des Kreises Tilsit trat er jedoch schon Ende Juli wieder in die Nationalversammlung. Im Frühjahr 1849 beteiligte er sich als Abgeordneter von Ratibor an der preuß. Zweiten Kammer bis zu deren Auflösung, und gab dann die «Demokratischen Blätter» heraus. Ein Konflikt, in den er 1850 als Gerichtspräsident mit dem Obertribunal geriet, hatte für ihn eine dreimonatliche Amtssuspension zur Folge. Später ißt, sind unter C aufzusuchen. nahm er einen mehrjährigen Urlaub, kaufte sich in der Nähe von Dresden an und widmete sich philos. Studien. Im J. 1861 erfolgte in Breslau seine Wahl in das preuß. Abgeordnetenhaus, wo er beh der Fortschrittspartei anschloß; 1863 trat er wieder als Vizepräsident des Appellationsgerichts zu Ratibor ein. Jedoch wurde gegen ihn infolge eines im Arbeiterverein zu Berlin 1866 gehaltenen Vortrags über den Kommunismus der Natur (3. Aufl., Berl. 1882) die Disciplinaruntersuchung beim Obertribunal in Berlin eingeleitet und er 1867 seines Amts ohne Pension entsetzt. Seitdem lebte K. in Berlin, wo er 20. Okt. 1884 starb. Als Frucht seiner philos. Studien veröffentlichte K. Die Philosophie des Wissensy (Berl. 1864) und «über die Unsterblichkeit' (Berl. 1865), worin er die neuern idealistischen Systeme einer scharfsinnigen Kritik unterwarf, «Asthetik auf realistischer Grundlage) (2 Bde., Berl. 1866), «Katechismus der Philosophie v (Lpz. 1877; 2. Aufl. 1881); ferner Erläuterungen zu Kant und Aristoteles u. s. w. Auch übersetzte er Hobbes' «Abhandlung über den Bürgery (Lpz. 1873). Seit 1868 gab er eine Philos. Bibliothekos mit Kommentar (Lpz. 1868 —83, Heft 1—-313) heraus. Unter seinen jurist. Schriften sind Das preuß. Civilprozeßgesetz (Berl. 1847), „(Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund » (Elberf. 1870) und Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich' (Elberf. 1871) zu nennen.