Knäs, Knjas (fälschlich Knees), die russ. Bezeichnung für Fürst; das Wort stammt aus derselben Wurzel wie das german. Konung. Der Gründer des russ. Staats Rurik führte den Titel K., sein Nachfolger bereits Welikiknäs, Großfürst. K. war der Titel, den die Teilfürsten führten. Bis Peter d. Gr. hat es in Rußland nur geborene Fürsten gegeben, diese stammten entweder von Rurik (Nachkommen der verschiedenen Teilfürsten) oder von Gedimin, dem Begründer des litauischen Staats, ab, oder waren tatar. Herkunft; später kamen noch hinzu grusinische, armen. und tscherkessische Fürstenhäuser. Unter Peter d. Gr. fand zum ersten mal eine Erhebung in den Fürstenstand statt. Er ließ Menschikow durch den röm. Kaiser in den Fürstenstand des Römischen Reichs erheben, ebenso Scheremetjew in den Reichsgrafenstand. Später verlieh Peter d. Gr. selbst den Fürsten⸗, Grafen⸗ und Barontitel, ebenso seine Nachfolger. Sämtliche russ. Fürsten und Grafen führen das Prädikat Erlaucht (ssijatelstwo), einige Fürsten kraft besonderer Verleihung das Prädikat Durchlaucht (swetlost), wie Menschikow, Ssuworow (Graf von der Rymnik, Fürst von Italien). Andere von den Kaisern in den Fürstenstand erhobene Familien sind die Lopuchin, Ssaltykow, Orlow, Woronzow (ein altes moskauisches Bojarengeschlecht), die Lieven, Paskiewicz (Graf von Eriwan, Fürst von Warschau). Von Rurik stammen ab die Fürsten Odojewskij, Obolenskij, Dolgorukij, Gortschakow, Bariatinskij, Schtscherbatow, Schachowskoi, Lobanow-Rostowski, Belosselsti-Belosarski, Wjäsemstij, Gagarin, Wolkonskis u. a. Von Gedimin stammen ab die Fürsten Galizyn, Kurakin, Chowanskij, Trubezkoi u. a. Zu den grusinischen Familien gehören die Nachkommen der grusinischen Zaren, die Bagration, die Zijianow und viele andere. Die Argutinski sind eine armen. Fürstenfamilie; die Dadianow, die vormalige souveräne Fürstenfamilie in Mingrelien; die Tscherkasstij, aus der großen Kabarda; die Meschtscherskij, ein Tatarengeschlecht aus dem 13. Jahrh.; die Urussow und Jussupow, tartar.⸗nogaische Geschlechter. Der Fürstentitel verleiht dem Inhaber übrigens nur dieselben Rechte, die jedem Edelmann zustehen. Ein Verzeichnis der russ.⸗fürstl., gräfl. und den Baronstitel führenden Familien, sowie eine Geschichte der einzelnen Familien lieferte Fürst Peter Dolgorukow (pseudon. Almagro) als «Notice sur les principales familles de la Russies (Par. 1843).