FeedKompetenzkonflikt liegt dann vor
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kompetenzkonflikt liegt dann vor, wenn für ein und dieselbe Sache verschiedene Behörden sich für zuständig (positiver K.) oder verschiedene Behörden, von welchen jedenfalls eine zuständig, sich für unzuständig erklären (negativer K.). In einzelnen Staaten, so namentlich in Preußen, bestehen besondere Gerichtshöfe zur Entscheidung von K. zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 449Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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