Koneitieren (lat.), aufregen, aufreizen. Kondemnuation der Schiffe bedeutet das von einem Prisengericht (s. d.) abgegebene Urteil, wodurch ein während des Kriegs zwischen zwei seefahrenden Nationen genommenes feindliches Kauffahrteischiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen wohlerworben erklärt wird; ferner auch die Erklärung einer Behörde, daß ein Seeschiff reparaturunfähig oder reparaturunwürdig sei. Die K. in diesem letztern Sinne ist für den Assekuradeur verbindlich, falls sie unter Beobachtung der gehörigen Normen vorgenommen ist, d. h. der letztere hat die assekuranzrechtlichen Folgen der Reparaturunfähigkeit des Schiffs zu tragen, insbesondere den Verkauf des Wracks als für seine Rechnung geschehen anzuerkennen. Der Zweck der assekuranzrechtlichen K. ist der, in authentischer und unparteiischer Weise die Unmöglichkeit der Weiterreise eines Schiffs zu konstatieren. Kondemnieren (lat.), verurteilen; davon Kondemnation. Kondensation (lat.) bedeutet Verdichtung oder das Zusammendrängen der Materie in ein kleineres Volumen. Im engern Sinne versteht man unter K. die Verdichtung von Dämpfen zu tropfbaren Flüssigkeiten durch Druck oder Abkühlung. Die Kühlapparate der Destilliergerätschaften heißen daher auch Kondensatoren (s. d.). Dampfmaschinen, bei denen der Dampf, nachdem er auf den Kolben gewirkt hat, durch Einspritzen von kaltem Wasser niedergeschlagen (kondensiert) wird, heißen Kondensations-Dampfmaschinen. Alle Niederdruckmaschinen müssen Kondensatoren haben. Auch solche Stoffe, welche unter gewöhnlichen Umständen luftförmig sind und daher kurz Gase genannt werden, lassen sich meistens mittels eigentümlicher Apparate durch Druckvermehrung und Temperaturerniedrigung kondensieren. Ziemlich leicht gelingt dieses bei schwefliger Säure, Chlor, Ammoniak u. a., schwerer bei Kohlensäure, Stickstoffoxydul und ölbildendem Gase. Die flüssige Kohlensäure zeigt die interessante Eigenschaft, daß sie beim Ausströmen in einen unter atmosphärischem Drucke stehenden Raum durch ihre starke Verdunstung und die dadurch entstehende Kälte fest wird und die Form von Schnee annimmt. Sechs Gase, nämlich Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Stickstoffoxyd, Kohlenoxyd und Grubengas, haben bis zum J. 1877 und 1878 allen Bemühungen, sie zu kondensieren, widerstanden und wurden daher permanente Gase genannt. Diese Bezeichnung wurde selbst nach ihrer Kondensierung durch Pictet und Cailletet (1877 und 1878) mit Rücksicht auf ihren großen Widerstand gegen die K. beibehalten. nißt, sind unter C aufzusuchen. In der Elektricitätslehre nennt man Kondensatoren Instrumente zur Verstärkung der elektrischen Spannung und ein von Volta erfundenes Kondensations-Elektroskop. (S. Elektrische Kondensatoren.)