Konferenz ist die gemeinschaftliche Beratung einer Angelegenheit, insbesondere wenn die Vertreter verschiedener Behörden zu diesem Zwecke zusammentreten. Dieselben kommen in der innern Verwaltung auf allen Gebieten und auf allen Stufen des Behördenorganismus vor, von den Ministerkonferenzen bis zu den Konferenzen der lokalen und kommunalen Verwaltungsstellen. Eine häufige Anwendung finden die K. auch in völkerrechtlichen Angelegenheiten, indem Minister, Gesandte oder andere Delegierte verschiedener Staaten zur Beratung und Beschlußfassung über polit. Fragen oder über internationale Verwaltungsfragen zusammentreten, 3. B. Friedens⸗, Post⸗, Telegraphen⸗, Eisenbahn⸗, Sanitäts⸗, Münz-Konferenzen. So wurde z. B. die Versammlung der Delegierten der Regierungen von Deutschland, Osterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal, Rußland, Schweden und Türkei, welche im Nov. 1884 unter dem Vorsitz Bismarcks zur Regelung der westafrik. Verhältnisse in Berlin zusammentrat, Congo- oder Westafrikanische Konferenz genannt, während man andere derartige Versammlungen als Kongreß (s. d.) bezeichnete.