Kongreß (lat. congressus), d. h. Zusammenkunft, heißt in der diplomatischen Sprache der Zusammentritt Bevollmächtigter von in der Regel mehr als zwei Staaten, die über einen Friedensschluß oder eine andere gemeinsame Angelegenheit, 5 B. über Fragen des internationalen Handels und Verkehrs, der Post und Telegraphie, verhandeln. In neuern Zeiten sind jedoch auch Monarchenkongresse vorgekommen. Ebenso ist der Ausdruck für die Zusammenkünfte der Repräsentanten verschiedener, in einem Staatenbunde oder in einem Bundesstaate vereinigter Staaten gebraucht worden, z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika. Selbst in einem Einheitsstaate, der indes die Reminiszenzen früherer Gebietsgliederung bewahrte, in Belgien, hat es einen konstituierenden Nationalkongreß gegeben, welcher 4. Okt. 1830 berufen ward, und in welchem alle Interessen der Provinzen eine Vertretung finden sollten; auch die Repräsentationen von Columbia und der Argentinischen Republik heißen Nationalkongresse. Nach der franz. Verfassung vom 28. Febr. 1875 heißt die Vereinigung des Senats und der Nationalversammlung zu gemeinsamer Beschlußfassung K. Der Umstand, daß die Kongreßgesandten nicht an einen einzelnen Souverän gewiesen sind, verändert einiges in dem völkerrechtlichen Ceremoniell; es kommt hier das Kreditiv in Wegfall und der Austausch der Vollmachten vertritt die Stelle seiner überreichung. Ist ein Vermittler da, so werden die Kreditive diesem übergeben, der dann überhaupt die Verhandlungen leitet, an den die Noten und Gegennoten gerichtet werden u. s. w. Das Protokoll über die gemeinschaftlichen Sitzungen und deren Ergebnisse wird gewöhnlich von Staatsmännern eines geringern Ranges geführt, die dann auch bei der Redigierung der definitiven Beschlüsse mitwirken. Für die neuere Zeit ist vor allen wichtig der Wiener Kongreß (s. d.) von 1814 -15, auf welchem nach dem Sturze Napoleons J. die europ. Verhältnisse einer neuen Regelung unterworfen wurden und dessen Bestimmungen und Verträge fast ein halbes Jahrhundert hindurch die wesentliche Grundlage des europ. Staatensystems bildeten. Dem Wiener K. schloß sich 1815 der von Paris an. Dem allgemeinen Frieden folgten sodann die K. von Aachen (1818), Karlsbad (1819), Wien (1819—20), Troppau (1820), Laibach (1821), Verona (1822), welche den neuen Zustand der Dinge befestigen und ausbilden sollten, aber zum großen Teil nur die Interventionspolitik der Heiligen Allianz (s. d.) gegen den Freiheitsdrang der Völker in Anwendung brachten. Die neueste Zeit hat den Pariser Kongreß von 1856, auf welchem, unter Zuziehung von Esterreich und Preußen, der Abschluß des Friedens zwischen Frankreich, Großbritannien, Sardinien und der Pforte einerseits und Rußland andererseits erfolgte, und den Berliner Kongreß von 1878, auf welchem zwischen Deutschland, Ssterreich-Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Türkei eine durchgreifende Umgestaltung der orient. Verhältnisse vereinbart und im Vertrage vom 13. Juli 1878 festgesetzt wurde. Andere derartige K. wurden dagegen als Konferenz (s. d.) bezeichnet. Jetzt ist die Bezeichnung K. auch für Zusammenkünfte zu sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und selbst religiösen Zwecken in Gebrauch.