FeedKomitee
Recht & StaatBrockhaus 1882

Komitee (frz. comité, im Englischen Committeée, vom lat. committére, beauftragen) heißt meistens eine im Namen einer größern Vereinigung handelnde und in der Regel durch deren Wahl und Auftrag für vorbereitende —— oder zur Ausführung gefaßter Beschlüsse gebildete Versammlung. Der Sprachgebrauch unterscheidet K. keineswegs streng und konsequent von den Ausschüssen, Deputationen, Kommissionen; doch kann man annehmen, daß der Begriff des K. der allgemeinste und weiteste unter diesen ist. Comitésecret nannte man in Frankreich jede Kammersitzung, die bei verschlossenen Thüren gehalten wurde. Zum Committee general wird in England namentlich das Unterhaus, wenn die Versammlung bei der Verhandlung die gewöhnliche, an eine feierliche Ordnung gebundene Geschäftsform aufgibt und zu einer friern Erörterung schreitet. Der Sprecher verläßt seinen Sitz und überläßt ihn einem andern, die Reden sind kürzer und nähern sich der Konversation, auch kann ein Mitglied mehrmals das Wort nehmen. Je nach dem Verlauf der Verhandlung geht das Haus in einer Sitzung oft mehreremal zu einem Committee general über. Zur Zeit der ersten Republik spielten in Frankreich die K. eine bedeutende Rolle. Der Konvent hatte aus seiner Mitte das Comité de sa. lut public (Wohlfahrtsausschuß) und das Comité la süreté générale gebildet, welche die Ministerien mißt, sind unter C auszusuchen. vertreten sollten und denen die von Kommissionen besorgten Verwaltungszweige untergeordnet waren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 437Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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