Kriegserklärung heißt die Benachrichtigung des gegnerischen Staats von dem Abbruch der freundschaftlichen Beziehungen zu demselben und vom Beginn des Kriegszustandes. Ersteres geschieht dadurch, daß der betreffende Gesandte die Pässe fordert und die Hauptstadt des Staats, bei dem er beglaubigt, verläßt; der Beginn des Kriegszustandes wird dann entweder durch einen besondern Abgesandten oder auch durch einfache schriftliche Benachrichtigung der an der Grenze stationierten Militärbehörden erklärt, oftmals aber liegt in der Thatsache der Abreise des Gesandten bereits die nicht mißzuverstehende Andeutung, daß der Kriegszt, sind unter C aufzusuchen. Begüun beginne, sodaß eine formelle Erklärung des Arier der Feindseligkeiten nicht erforderlich ist.