Kriegstrankenpflege, die Hilfeleistung für verwundete und erkrankte Krieger, sowie die Maßregeln zur Verhütung aller vermeidbaren Erkrankungen im Felde, wird teils von dem durch die Heeresverwaltung organisierten Sanitätsdienst der Armee, teils, als sog. freiwillige Krankenpflege, von privaten, unter staatlichem Schutz und Oberaufsicht stehenden Hilfsvereinen ausgeübt und ist für das deutsche Heer durch die unter dem 10. Jan. 1878 erlassene Kriegssanitätsordnung in allen Punkten eingehend bestimmt und geregelt worden. Die internationalen Beziehungen der K. wurden durch die Genfer Konvention (s. d.) nach festen völkerrechtlichen, von allen Staaten anerkannten Prinzipien geregelt. Den Sanitätsdienst der Armee versehen besondere, hinsichtlich ihrer Rechte und ihrer Rangverhältnisse den Offizieren gleichgestellte Arzte (früher Militärärzte, jetzt Sanitätsoffiziere genannt), welche mit den Lazarettgehilfen und den militärischen Krankenwärtern ein geschlossenes Ganzes, ein Sanitätskorps, bilden, dessen Chef, der Generalstabsarzt der Armee, direkt dem Kriegsministerium untersteht. (S. Militärmedizinalwesen.) Der Sanitätsdienst selbst ist ein sehr verschiedener bei der Feldarmee, beim Etappen⸗ und Eisenbahnwesen und bei der Besatzungsarmee. Bei der Feldarmee liegt die Ausübung des Sanitätsdienstes den Truppenärzten mit ihren Lazarettgehilfen ob; das erforderliche Sanitätsmaterial (Arzneien, Verbandmittel, chirurgische Instrumente) wird von jedem selbständigen Truppenteil in zweispännigen Medizinwagen, sowie in den Bandagenftornistern mitgeführt, auch trägt jeder Soldat ein „Stückchen Verbandzeug bei sich. Leichterkrankte werden, soweit es angeht, bei der Truppe behandelt, Schwerkranke nach rückwärts in das nächstgelegene Lazarett geschickt. Bei kleinern Gefechten leisten die Truppenärzte den Verwundeten die erste Hilfe und errichten in der Nähe der Gefechtslinie Verbandplätze; bei größern Gefechten und Schlachten treten die sog. Sanitätsdetachements in Wirksamkeit, deren jedes Armeekorps drei besitzt. Ein solches Sanitätsdetachement besteht aus 7 Arzten, 3 Offizieren, 200 Mannschaften (Krankenträgern und Lazarettgehilfen), 31 Trainsoldaten mit 43 Pferden und 12 Fahrzeugen zum Transport von Schwerverwundeten und hat die Bestimmung, die Verwundeten aufzusuchen, nach dem Verbandplatz zu bringen, der sich, durch eine weiße Flagge mit rotem Kreuz kenntlich, nicht weit hinter der Gefechtslinie an einem möglichst geschützten Platz befindet, und sodann die Verwundeten nach dem ersten Verband in die rückwärts gelegenen Feldlazarette zu transportieren. Ein derhartiges Feldlazarett (s. d.), deren jedes mobile Armeekorps 12 für je 200 Kranke besitzt, wird entweder in einem geeigneten, in möglichster Nähe des Hauptverbandplatzes befindlichen Gebäude oder Gehöfte errichtet, oder, wenn solche nicht vorhanden, in schnell errichteten Baracken (s. d. oder in Krankenzelten (s. d.) untergebracht. Der Sanitätsdienst in den Feldlazaretten gleicht im wesentlichen dem der Friedenslazarette; beim Vorrücken der Armee werden die Feldlazarette aufgelöst und dafür größere stehende Kriegslazarette formiert. Anders gestaltet sich der Sanitätsdienst bei dem Etappen⸗ und Eisenbahnwesen, welchem lasareite d die Errichtung der stehenden Kriegsazarette, die Leitung der Lazarett-Reservedepots, die Verteilung der Verwundeten und Kranken auf die verschiedenen Lazarette und die beständige Evakuation oder Überführung der transportabeln Kranken in die im Inland errichteten Reservelazarette obliegt. Zu diesem Behuf ist jeder Etappeninspektion ein Etappengeneralarzt beigegeben; unter ihm stehen die Feldlazarettdirektoren, welche die Einrichtung stehender Kriegs⸗ und Etappenlazarette vorzubereiten haben, und die Krankentransportkommission (bestehend aus je einem Oberstabsarzt, zwei Stabsärzten, vier Assistenzärzten und dem entsprechenden Verwaltungs⸗ und Unterpersonal), welche die Krankenverteilung und die Weiterbeförderung der Verwundeten und Kranken zu besorgen hat. Für die letztern dienen die sog. Lazarett- und Krankenzüge, und zwar die erstern für den ausschließlichen Transport solcher Verwundeter und Kranker, die nur in liegender Stellung transportiert werden können, die letztern für die Beförderung solcher, welche das Fahren im Sitzen vertragen. Ein derartiger Lazarettzug besteht durchschnittlich aus 41 Eisenbahnwagen, und zwar aus 30 Krankenwagen mit je 10 Lagerstellen und 11 besondern Zwecken dienenden Wagen (Gepäck⸗, Arzt⸗, Küchen⸗, Material⸗, Verwaltungs⸗ und Apothekenwagen u. dgl.); den ärztlichen Dienst versehen ein Chefarzt und drei Assistenzärzte mit dem zugehörigen Wärter⸗ und Heilgehilfenpersonal. Wie große Anforderungen während eines Kriegs an den Sanitätsdienst beim Etappen⸗ und Eisenbahnwesen gestellt werden mag aus der Thatsache erhellen, ißt, sind unter C aufzusuchen. daß während des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870/71 allein über Nancy, den Hauptort der dritten Perwu Etappenstraße, gegen 145000 Kranke und Verwundete in die Heimat evakuiert wurden. Der Sanitätsdienst bei der Besatzungsarmee, welcher in der Hauptsache von den bei den Reservetruppen verbliebenen Reserveärzten versehen wird, erstreckt sich auf die Aufnahme und Verpflegung der vom Kriegsschauplatz kommenden Verwundeten und Kranken in den Reserve⸗ und den Festungslazaretten, auf die Beschaffung des erforderlichen Sanitätsmaterials, die Ausbildung von Lazarettgehilfen und Krankenwärtern u. dgl. Eine wichtige Ergänzung des staatlichen Sanitätsdienstes bildet die freiwillige Krankenpflege, die jedoch, wie die Erfahrungen der letzten großen Kriege sattsam bewiesen haben, nur dann segensreich wirken kann und vor schädlicher Zersplitterung bewahrt bleibt, wenn sie sich direkt dem militärischen Sanitätsdienst einfügt, für eine bestimmte Organisation der einzelnen Hilfsvereine unter sich und eine stete Fühlung mit dem staatlichen Organismus sorgt und ihrem Wirkungskreis genau bestimmte Grenzen setzt. Der Schwerpunkt der Thätigkeit der freiwilligen Krankenpflege liegt weniger auf dem Kriegsschauplatze als in der Heimat, im Rücken der Feldarmee, im Bereiche der einzelnen Etappeninspektionen und der heimatlichen stellvertretenden Kommandobehörden. Ihre Beziehungen zum Heer und e den staatlichen Autoritäten sind durch die deutsche Kriegssanitätsordnung vom 10. Jan. 1878 genau geregelt worden. Danach ernennt der Kaiser als leitende Spitze der freiwilligen Krankenpflege einen kaiserl. Kommissar und Militärinspektor, welcher seinerseits für die einzelnen Länder und Provinzen Deutschlands, so- wie für die größern Etappeninspektionen Delegierte erwählt, welche die Thätigkeit der einzelnen Hilfsvereine konzentrieren, unnützer Zersplitterung vorbeugen und die private Hilfe in steter Fühlung und Verbindung mit der Centralstelle und den Militärbehörden erhalten. Die Aufgaben der freiwilligen Krankenpflege bestehen in dem Sammeln von Geld, Verbandmaterial und brauchbaren Liebesgaben und deren Zuführung nach bestimmten Sammelorten, auch in der Ausbildung und Bereitstellung von gutgeschulten Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen, in der Errichtung selbständiger Vereinslazarette, sowie eigener geschlossener Lazarettzüge, in der Anlegung von Verband⸗ und Erfrischungsstationen auf den Bahnhöfen, sowie in der übernahme einzelner Zweige der Lazarettverwaltung in den staatlichen Reservelazaretten; endlich findet die freiwillige Hilfe in der Korrespondenz mit den Familien der Verwundeten, in der Unterstützung der Witwen und Waisen der Gefallenen, sowie der Familien der eingezogenen Soldaten, in der Gewährung von Unterstützungen zu Badereisen und klimat. Kuren von Rekonvalescenten ebenso schöne wie kostspielige Aufgaben, für welche die Mittel womöglich schon in Iredenszerten zu sammeln und dann zur rechten Zeit bereit zu halten sind. Die Sanitätspflege des Heeres soll aber nicht bloß für die Verwundeten und Kranken sorgen, sondern auch jederzeit die Verhütung der vermeidbaren Armeekrankheiten durch möglichst zweckmäßige sanitäre Vorkehrungen im Auge haben. Von wie großer Wichtigkeit ein sorgfältiger Gesundheitsdienst im Felde für die Schlagfertigkeit des Heeres wie für die Kriegszwecke ist, geht aus der durch die Statistik hinlänglich erhärteten Thatsache hervor, daß in den Kriegen in der Regel Seuchen und Krankheiten viel größere Verluste verursachen, als die Verwundungen in offener Feldschlacht, daß aber auch, wie die deutsche Armee im deutsch-französischen Feldzuge trotz furchtbarer Strapazen bewiesen, durch umsichtige sanitäre Maßnahmen die Sterblichkeit der Soldaten beträchtlich herabgesetzt werden kann. In dieser Hinsicht sind namentlich die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen, ihre Versorgung mit gutem Wasser und kräftigen Nahrungsmitteln, zweckmäßiges Verhalten während des Marsches, im Lager und im Biwak, die Beseitigung und Oesinfeition der Abfallstoffe, sowie die möglichst frühzeitige und energische Bekämpfung aller ausbrechenden epidemischen Krankheiten sanitäre Aufgaben von der allergrößten Bedeutung, von deren Erfüllung Schicksal und Ausgang eines Feldzugs nicht minder abhängt wie von der Kriegsbereitschaft und Kriegstüchtigkeit der Armeen. Litteratur. Gurlt,« Rue Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege⸗ (Lpz. 1873); „Die Kriegssanitätsordnung vom 10. Jan. 1878 (Berl. 1878); Fischer, Handbuch der Kriegschirurgies (2 Bde., Stuttg. 1882).