Kriegsschatz bezeichnet eine in gemünztem Gelde bereit gehaltene Summe, die den Zweck hat, die Kosten einer notwendig werdenden Mobilmachung des Heeres ganz oder zum größten Teil zu decken. Das Vorhandensein eines K. gestattet die Barzahlung für die bei dem übergange von dem Friedensfuß zum Kriegsfuß eines Heeres zu beschaffenden zahlreichen Bedürfnisse an lebendem (Pferde) wie totem Material, ohne daß es notwendig wäre, hierfür Anleihen aufzunehmen, die nur mit schweren Opfern abzuschließen wären. Ein K. wirkt daher in hohem Grade auf die Beschleunigung der Mobilmachung ein und gestattet demnach den strategischen Aufmarsch der mobilen Armee in kürzerer Frist zu vollenden, als es bei dem Mangel eines solchen möglich wäre, und wahrt dadurch die Initiative dem Besitzer. Preußen besaß vor 1866 einen K. von 30 Mill. Thlr., der nicht unwesentlich zu seinen Erfolgen in den Kriegen von 1866 und 1870/71 beigetragen hat. Seinem Beispiel ist das Deutsche Reich gefolgt, für welches aus der franz. Kriegs⸗ „entschädigung durch Gesetz vom 11. Nov. 1871 ein K. im Betrage von 40 Mill. Thlr. gebildet wurde, 3der im Juliusturm der Citadelle von Spandau in „gemünztem Gelde niedergelegt ist. Die übrigen mißt, sind unter C aufzusuchen. Großstaaten haben einen K. nicht zur Verfügung, teils ihrer Finanzlage halber, teils weil sie eine so bedeutende Summe, als sie ein K. erfordert, nicht dauernd der Cirkulation „Marir wollen.